"SZ": Düstere Aussichten für Hoeneß

Uli Hoeneß, Ehrenpräsident des FC Bayern München, blickt in die Kamera.
Bei einer Haftstrafe ohne Bewärung müsste der Bayern-Präsident auf seinen Aufsichtsratsvorsitz verzichten.

Ein vom Aufsichtsrat des Fußballklubs FC Bayern München in Auftrag gegebenes Gutachten kommt offenbar zu dem Schluss, dass der Gremiumsvorsitzende Uli Hoeneß seinen Posten im Falle einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung abgeben müsste. Das vom Gesellschaftsrechtler Gerd Krieger und dem Strafverteidiger Sven Thomas erstellte Gutachten komme zu dem Schluss, dass Bayern-Präsident Hoeneß in einer solchen Situation nicht mehr Aufsichtsratschef bleiben könne, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Mittwochsausgabe.

Hoffen auf mildes Urteil

In Auftrag gegeben wurde die Stellungnahme der Experten für das Kontrollgremium demnach von Aufsichtsrats-Vizechef Herbert Hainer, dem Vorstandsvorsitzenden des Sportartikelkonzerns Adidas, einem Anteilseigner und Sponsor des FC Bayern. Der Verein habe am Montag zwar über das Gutachten informiert und mitgeteilt, dass Hoeneß selbst bei einer strafrechtlichen Verurteilung Aufsichtsratschef bleiben könne. Das Gesetz kenne für diesen Fall kein Amtsverbot. Das gelte aber nicht bei einer Haftstrafe ohne Bewährung, sondern nur bei milderen Urteilen, berichtet die "SZ".

Rückzug bei Allianz-Tochter

Den Aufsichtsratsposten bei einer Allianz-Tochter legt der Bayern-Boss dagegen bereits in Bälde zurück. Der 61-Jährige werde sein Amt im Gremium der Allianz Beratungs-und Vertriebs-AG zum 30. November aufgeben, sagte ein Konzernsprecher am Mittwoch auf dpa-Anfrage. Es handle sich dabei um eine "persönliche Entscheidung" von Hoeneß. Der langjährige Fußballmanager habe dies dem Vorsitzenden des Kontrollgremiums, Allianz-Deutschland-Chef Markus Rieß, "vor einigen Tagen" mitgeteilt. "Unabhängig davon bedanken wir uns für seine langjährigen Verdienste", sagte der Sprecher.

Prozessbeginn im März 2014

Das Münchner Landgericht hatte am Montag bekanntgegeben, dass sich Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einem für März 2014 angesetzten Prozess stellen muss. Der 61-Jährige hatte Anfang dieses Jahres Selbstanzeige erstattet. Angeblich soll er über ein heimliches Konto in der Schweiz 3,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Hoeneß zeigte sich am Montag "überrascht" davon, dass das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zuließ.

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