Red Bull verpfuscht Transfer
Ralf Rangnick tanzt gerne auf vielen Hochzeiten. Kann er auch. Denn immerhin ist er der sportliche Verantwortliche von gleich drei Vereinen: von RB Leipzig, von Red Bull Salzburg und vom FC Liefering.
Dass es sich bei den drei Red-Bull-Klubs um drei eigenständige Vereine handelt, verhindert aber nun einen Transfer eines Red-Bull-Spielers innerhalb des Konzerns. Denn Nils Quaschner, der vor zwei Wochen innerhalb des Konzerns von Red Bull Salzburg zu RB Leipzig transferiert wurde, darf im Frühjahr nicht für die Deutschen spielen, weil er in dieser Saison nicht nur von Salzburg, sondern auch vom FC Liefering in einem Pflichtspiel eingesetzt worden ist.
Denn laut FIFA-Transferregulativ darf ein Spieler zwar in einer Spielzeit bei maximal drei Vereinen registriert werden. In dieser Zeit ist der Spieler für offizielle Spiele von lediglich zwei Vereinen spielberechtigt.
Der 20-jährige Stürmer spielte im Herbst in neun Spielen für die Salzburger (sechs Einsatz in der Meisterschaft, je ein Einsatz in der Champions-League-Qualifikation, in der Europa League und im ÖFB-Cup). Vor seinem Debüt bei Österreichs Meister war er schon einmal für Liefering in der Erste Liga 70 Minuten eingesetzt worden. Beim 3:0-Erfolg in der ersten Runde in Hartberg erzielte Quaschner zwei Tore.
Der Deutsche war in dieser Saison allerdings nicht bei Liefering genannt, sondern spielte nur als Salzburger Kooperationsspieler für den Zweitligisten. Laut KURIER-Informationen würde Quaschner deshalb bei einem Wechsel in der aktuellen Transferperiode innerhalb der Bundesliga für einen dritten Verein die Spielberechtigung bekommen.
FIFA-Regulativ
Ein Transfer von Salzburg nach Leipzig ist, obwohl er ein konzerninterner ist, ein internationaler Wechsel. Deshalb kommt das FIFA-Transferregulativ zur Anwendung. Und dieses kennt den Begriff Kooperationsspieler nicht. Der Weltverband teilte Red Bull nun schriftlich mit, dass Quaschner für Leipzig nicht spielberechtigt ist.
Der Red-Bull-Stürmer ist nicht der erste Spieler, der Probleme mit dem FIFA-Regulativ bekommen hat. Roman Wallner durfte im Frühjahr 2008 nicht Fußball spielen, weil er im Herbst 2007 in Schottland sowohl in der 1. Liga für den FC Falkirk als auch als Leihspieler in der 2. Liga für Hamilton Pflichtspiele absolviert hatte. In der Winterpause war der Ex-Teamstürmer dann nach Griechenland zu Apollon Kalamaris gewechselt.
Der Erstligist setzte Wallner in einem Meisterschaftsspiel gegen Olympiakos Piräus auch ein, obwohl dies laut FIFA-Regulativ verboten war. Die griechische Liga wandelte daraufhin den 1:0-Sieg von Apollon in ein 0:3 um und sperrte Wallner. Dass der Steirer danach in seiner Karriere auch noch für Salzburg und Leipzig spielte, ist allerdings nur Zufall.
Red-Bull-Fußballchef Ralf Rangnick selbst zeigte sich überrascht, obwohl das FIFA-Regulativ eigentlich eindeutig ist: „Das uns von der FIFA zugesandte Schreiben kam für uns völlig unerwartet. Wir haben aktuell in Salzburg und Liefering 18 Kooperationsspieler, die für beide Vereine einsatzberechtigt sind, einer davon war Nils Quaschner. Gemäß den Regularien des ÖFB ist dies zulässig und hat nichts mit der Spielberechtigung im Sinne der FIFA-Regularien zu tun“, meint der Deutsche.
Für Rangnick ist die Entscheidung des Weltverbandes jedenfalls nicht nachvollziehbar: „RB Leipzig wäre ganz klar und für jedermann nachvollziehbar der zweite Verein in dieser Saison, für den Nils Quaschner spielberechtigt wäre.“
Red Bull will den Sachverhalt nun juristisch prüfen lassen. „Da eine solche Überprüfung aber einige Wochen dauern wird, der Spieler in der Zwischenzeit für RB Leipzig vorläufig nicht spielberechtigt wäre und die Entwicklung von Nils Quaschner oberste Priorität hat, bleibt er zunächst bei Red Bull Salzburg“, erklärt Rangnick.
Das FIFA-Schreiben an Red Bull im Wortlaut: „ […] aufgrund des Umstandes, dass der betreffende Spieler in der laufenden Spielzeit 2014/2015 bereits für zwei verschiedene Vereine an offiziellen Spielen teilgenommen hat, scheint er während der laufenden Spielzeit 2014/2015 zwar für Ihren Mitgliedsverein RB Leipzig registriert werden zu können, jedoch nicht spielberechtigt zu sein.“
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