Warum es keine Rapid-Klage, aber einen raschen Protest geben wird

Seit Montagabend sind die Juristen die entscheidenden Akteure auf dem Spielfeld. Nach vierstündiger Verhandlung hat der Strafsenat Rapid, Spieler und Funktionäre in einem wegweisenden Urteil hart bestraft und gesperrt.
Dienstagfrüh erreicht den KURIER durch einen namhaften Juristen der Hinweis, dass die Causa mit einer Millionenklage durch Rapid enden könnte.
Der Hintergrund: Der angekündigte Protest hat laut Paragraf 90, Absatz 2 der ÖFB-Rechtspflegeordnung keine aufschiebende Wirkung.
Die Wiener könnten in Klagenfurt ohne die fünf Gesperrten verlieren, deswegen die Meistergruppe verpassen und schließlich einen Millionenschaden erleiden. Wenn dann aber in weiteren Instanzen das Urteil herabgesetzt wird, wäre der Weg frei für hohe Regressforderungen – so der Jurist.
Schnelle Strafe
Der KURIER hat dazu Wolfgang Rebernig befragt. Der Jurist ist auf Sportrecht spezialisiert. Rebernig sagt: „Ja, die fehlende aufschiebende Wirkung bei einem Rechtsmittel widerspricht der österreichischen Rechtsordnung.“ Prompt folgt das große Aber: „Sie fehlt bewusst, sonst wären Fußball-Bewerbe kaum durchzuführen.“
Weil Strafen zahnlos wären, wenn sie bewusst hinausgezögert werden könnten.

Dieser markante Unterschied zwischen Sport- und Zivilrecht sei ausjudiziert. Außerdem hätte eine Rapid-Klage nach einer Pleite kaum Chancen: „Weil kein Beweis erbracht werden kann, dass Rapid mit den betroffenen Spielern in Klagenfurt Erfolg gehabt hätte.“

Wolgang Rebernig
Schnelle Verhandlung
Was tatsächlich passiert, ist, dass sowohl Rapid als auch die Bundesliga aufs Tempo drücken.
Beide Seiten wissen, dass der Fall aufgrund des Entscheidungsspiels von hoher Dringlichkeit ist. Der Senat beeilt sich mit der nötigen Langfassung des Urteils, um dann das Protestkomitee befassen zu können.
Wahrscheinlich wird es knapp vor der Klagenfurt-Reise ein Urteil in zweiter Instanz geben.
Rapid hofft, dass dann der eine oder andere Spieler nur noch bedingt gesperrt ist. Noch höhere Strafen sind juristisch ausgeschlossen.
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