Nur LASK erhält keine Bundesliga-Lizenz

Nur LASK erhält keine Bundesliga-Lizenz
19 von 20 Klubs wurde am Montag die Lizenz für die Saison 2012/2013 gewährt. Der LASK muss in die zweite Instanz.

Der LASK hat als einziger Vertreter der 20 in der Bundesliga engagierten Klubs in erster Instanz noch keine Lizenz erhalten. Wie die Liga am Montag bekanntgab, wurde dem Tabellendritten der Erste Liga vom Senat 5 die Spielgenehmigung für die kommende Saison verweigert.

Die übrigen Vereine erhielten die Lizenz, wobei in der höchsten Spielklasse der FC Admira und Wacker Innsbruck finanzielle Auflagen erhielten. Jene der Austria aus dem Vorjahr wurde indes ausgesetzt.

Gegen den Beschluss kann der Lizenzbewerber innerhalb von zehn Tagen, also bis spätestens 10. Mai, beim Protestkomitee schriftlichen Protest einlegen. Die Entscheidung des Protestkomitees wird dann bestimmungsgemäß innerhalb von fünf Tagen getroffen.

Damit ist der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen, danach kann noch eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

Wackelkandidat

Der LASK erweist sich im Lizenzierungsverfahren weiter als Wackelkandidat. Bereits vergangenes Jahr hatten die Linzer die Lizenz erst in zweiter Instanz mit der Auflage erhalten, quartalsmäßig einen Bericht vorzulegen.

"Ich bin überrascht. Nach den Problemen im vergangenen Jahr haben wir heuer eine vorsichtigere Planung für die kommende Saison gemacht. Aber nun heißt es wieder zurück an den Start", meinte Klub-Boss Peter-Michael Reichel.

Laut Reichel weist der LASK negatives Eigenkapital aus der Vergangenheit auf. Die Liga habe beanstandet, dass eine Verbesserung des Eigenkapitals zwar stattfinde, in der langfristigen Darstellung allerdings der Abbau fehle.

Für Reichel unverständlich. "Dass eine Verbesserung besteht, ist klar ersichtlich. Ich verstehe nicht, warum wir die Lizenz nicht mit einer Auflage bekommen. Ich sehe fünf Klubs mit Auflagen, warum nicht auch wir."

Positiver Trend

Finanzielle Auflagen erhielten aus der Bundesliga die Admira sowie Wacker Innsbruck. Die Niederösterreicher müssen dabei einen monatlichen Liquiditätsbericht vorlegen. Bei der Austria wurde eine aus dem Vorjahr bestehende Auflage aufgehoben. Die Violetten weisen wegen Infrastrukturprojekten zwar negatives Eigenkapital auf, die Zukunftsprognose fällt bei den Wienern aber klar positiv aus.

In der Erste Liga muss neben St. Pölten und dem FC Lustenau auch die Vienna Auflagen erfüllen. Die Blau-Gelben wurden mit einer Personal- und Transferkostenbeschränkung belegt. Die Vienna darf nicht mehr für neue Spieler ausgeben als im Budget für 2012/13 veranschlagt.

Rein formal zeichnet sich trotz der Lizenzverweigerung für den LASK ein positiver Trend ab. Im vergangenen Jahr waren in erster Instanz noch vier Klubs "durchgefallen", 2010 waren es drei. "Auf dieses Rekordergebnis dürfen wir zu Recht stolz sein. Es zeigt, wie nachhaltig und professionell in den beiden höchsten Spielklassen gewirtschaftet wird", meine Liga-Vorstand Georg Pangl in einer Stellungnahme.

Überblick über die Lizenz-Entscheidungen

tipp3-Bundesliga:
Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, FK Austria Wien (finanzielle Auflage ausgesetzt), FC Trenkwalder Admira (mit finanzieller Auflage), SK Sturm Graz, SV Ried, FC Wacker Innsbruck
(mit finanzieller Auflage), SV Mattersburg, SC Wiener Neustadt, Kapfenberger SV

Erste Liga:
Lizenz erteilt: SCR Altach, SC Austria Lustenau, RZ WAC/St. Andrä, SKN St. Pölten (mit finanzieller Auflage), Blau Weiß Linz, SV Grödig, TSV Hartberg, First Vienna FC (mit finanziellen Auflagen), FC
Lustenau (mit finanziellen Auflagen)

Lizenz verweigert: LASK

Regionalligen:
Lizenz erteilt (etwaige Auflage erst nach Feststehen des Aufstiegs): SV Horn, SC/ESV Parndorf, WSG Wattens, USK Anif, GAK

Lizenzantrag zurückgewiesen: Villacher SV

Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens:
*) Bis 10. Mai (Donnerstag) kann beim Protestkomitee schriftlich Protest eingelegt werden

*) Entscheidung des Protestkomitees als zweite Instanz wird innerhalb von fünf Tagen getroffen. Damit ist der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen

*) Innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids kann Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden

*) Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet, spätestens bis 31. Mai, danach Meldung an die Europäische Fußball-Union (UEFA)

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