Hoeneß: 400 Millionen Euro auf Schweizer Konten
Absurde Unwahrheiten“ nennt Uli Hoeneß einen Stern-Bericht: Er hätte nicht ein, sondern mehrere Schweizer Konten und dort nicht zwanzig, sondern Hunderte Millionen Euro vor dem deutschen Finanzamt versteckt. Der Präsident des Fußballklubs Bayern München hat rechtliche Schritte gegen den Stern angekündigt. Er wolle sich mit „allen Mitteln zur Wehr setzen“.
Das muss er auch, denn wenn der Bericht stimmt, dann droht ihm tatsächlich in einem Strafverfahren unbedingte Haft.
Verleumdungsklage
Der 61-Jährige betonte, dass er bereits den Hamburger Anwalt Michael Nesselhauf beauftragt habe, „gegen den Wahnsinn vorzugehen“ und „eine Verleumdungsklage einzuleiten“.
Am Rande eines Charity-Golfturniers der Bayern auf Gut Rieden in Starnberg sprach er am Donnerstag von „ungeheuerlichen Unterstellungen“, die er sich „nicht mehr bieten lassen wolle“. „Ich werde mich mit allen Mitteln zur Wehr setzen“.
Der Stern hatte berichtet, dass Hoeneß in den Jahren vor 2008 mehr als 500 Millionen Schweizer Franken hatte. Nach heutigem Umrechnungskurs wären das rund 400 Millionen Euro, nach damaligem immerhin 350 Millionen gewesen. Das wären Summen, die der Bayern-Boss nicht als Wurst-Fabrikant verdient haben kann.
Das Geld soll um 2008 auf Nummernkonten mehrerer Schweizer Banken geflossen sein. Der Stern bezieht sich auf die Informationen eines angeblichen Insiders, der sein Wissen anonym über einen Mainzer Wirtschaftsanwalt der Staatsanwaltschaft München zugespielt hat.
Angeblich besaß Hoeneß „in erheblichem Umfang“, so der Stern, auch Papiere der Deutschen Telekom. Der Konzern ist seit 2002 Hauptsponsor des FC Bayern München. Der anonyme Informant legt einen Zusammenhang zwischen Aktieneingängen und Sponsorengeschäften nahe: Demnach seien T-Aktien in den Jahren von Vertragsverlängerungen mit dem Sponsor im Hoeneß-Depot verbucht worden.
Prozess im Jänner
Die Staatsanwaltschaft in München hält sich bedeckt. Sie hat Anklage gegen den Bayern-Präsidenten erhoben. Das Gericht in München will bis Ende September über eine Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Jänner könnte der Prozess beginnen.
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