Admira wurde zu Recht dreifach bestraft

Admira wurde zu Recht dreifach bestraft
In Mattersburg kam kurz vor der Pause eine umstrittene Regelung zur Anwendung.

Es war die entscheidende Szene des Nachzüglerduells zwischen Mattersburg und Admira, das die Burgenländer schließlich 3:0 gewinnen konnten. Kurz vor der Pause ging Mattersburg mit 1:0 in Führung - durch einen von Naumoski sicher verwandelten Elfmeter. Dieses Mal war allerdings nicht wie vor einer Woche beim irregulären Elfmeternachschuss-Tor des Austrianers Gorgon gegen Mattersburg die Ausführung des Elfmeters, sondern die Vorgeschichte, die zum Elfmeter führte, regeltechnisch interessant.

Was war geschehen? Admira-Routinier Gernot Plassnegger machte einen völlig überflüssigen Rückpass. Dieser war noch dazu so schwach ausgefallen, dass ihn Mattersburg-Stürmer Patrick Bürger vor Admira-Keeper Patrick Tischler erreichen konnte, auch weil dieser beim Herauslaufen ausgerutscht war. Tischler eilte Bürger nach und zog ihm im Strafraum mit den Händen die Beine weg, bevor der Mattersburger ins Tor schießen konnte. Schiedsrichter Rene Eisner entschied nicht nur auf Foulspiel im Strafraum und auf Elfmeter, sondern zeigte dem Admira-Keeper dazu auch noch die Rote Karte.

Eisner wandte dabei die Regel 12 des FIFA-Regelbuchs an, nämlich genauer gesagt folgende Passage: Ein Spieler wird des Feldes verwiesen, wenn er unter anderen folgendes Vergehen begeht: Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler durch ein Vergehen, das mit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist.

Bei der Bewertung der Szene ist übrigens entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht einzig und alleine ausschlaggebend, ob der foulende Spieler der „letzte Mann“, also der der eigenen Torlinie am nächsten stehende Feldspieler, oder der Torwart ist, sondern der Schiedsrichter muss die Distanz zwischen Vergehen und Tor, die Wahrscheinlichkeit, dass das angreifende Team in Ballbesitz bleibt oder kommt, die Richtung des Spiels sowie die Position und Anzahl verteidigender Spieler beachten.

Nimmt man alle diese Bewertungskriterien als Maßstab, dann war es eine doch heikle Entscheidung, die Schiedsrichter Eisner getroffen hat. Klar und unstrittig war der Elfmeter. Aber war nach den Vorgaben des Regelwerkes auch der Ausschluss berechtigt? Wohl eher Ja.

Hohe Wahrscheinlichkeit

Denn Bürger ist auf das Tor der Admira zugelaufen, wenn auch nicht auf dem direktesten Weg, sondern er wollte offensichtlich den auf ihn zulaufenden Tischler umlaufen. Die Distanz zwischen Vergehen und Tor war kurz, denn Bürger befand sich ja schon im Strafraum als das Foul passierte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bürger im Ballbesitz geblieben wäre, war sehr groß, weil sich in diesem Bereich des Strafraums sonst kein Spieler befand. Die Richtung des Spiels spricht ebenfalls für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance. Eines war Tischler allerdings nicht, nämlich der „letzte Mann“, sondern das war Admira-Verteidiger Andreas Schrott. Ob er ein Tor durch Bürger verhindern hätte können, kann aber zumindest angezweifelt werden.

Die Admira wurde jedenfalls in dieser Szene für ein Vergehen dreifach bestraft: durch einen Elfmeter, durch eine Rote Karte und durch eine verpflichtende Sperre für Keeper Tischler, der nun zumindest auch im Heimspiel am kommenden Samstag gegen Ried nicht mitspielen wird dürfen.

Diese Dreifachbestrafung ist äußerst umstritten. Die FIFA-Task-Force mit dem Vorsitzenden Franz Beckenbauer sprach sich schon vor einem Jahr für die Abschaffung dieser aus. „Der Penalty alleine ist im Normalfall schon Strafe genug. Eine Rote Karte sollte es nur noch geben, wenn das Foul brutal ist, oder wenn ein Handspiel ein sicheres Tor verhindert. Sonst reicht eine Verwarnung“, erklärte Franz Beckenbauer im November 2011.

Doch dieser Vorschlag der Kommission, der neben Beckenbauer auch der Schweizer Ex-Schiedsrichter Massimo Busacca sowie Spielerlegenden wie Pele, Hierro, Karembeu oder Cafu angehören, wurde vom für Regeländerungen zuständigen International Board IFAB nicht berücksichtigt. Deshalb gibt es die umstrittene Dreifachbestrafung noch immer.

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