Seit Monaten pokert David Alaba um die Modalitäten seiner Weiterbeschäftigung. Ob er seine Karriere nun in München, Manchester oder Madrid fortsetzt, spielt kaum eine Rolle, der 28-Jährige wird sehr viel reicher werden, als er ohnehin schon ist. Entweder die Bayern zahlen genug, oder ein anderer Klub überweist ein stattliches Handgeld an ihn und seinen Berater plus ein Millionengehalt.
Zu verdanken hat Alaba seine hervorragende Verhandlungsposition dem heute 56-jährigen Jean-Marc Bosman. Der Belgier hat mit seiner Klage das einst gültige Transfersystem einstürzen lassen. Am 15. Dezember 1995, David Alaba war dreieinhalb Jahre alt, setzte der Europäische Gerichtshof dieses System außer Kraft – es passte nicht zum Grundsatz der Freizügigkeit von Arbeitnehmern bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes.
Damals durften die Vereine auch nach Auslaufen des Vertrags für einen Spieler Ablöse verlangen, auch wenn der nicht mehr erwünscht war und der Vertrag nicht verlängert worden wäre.
Jean-Marc Bosman: Der Belgier wurde am 30. Oktober 1964 geboren. Er spielte als Profi bei Standard und RFC Lüttich
Die Klage: Er lehnte 1990 einen stark beschnittenen neuen Vertrag ab. Lüttich verlangte eine Ablöse für einen Wechsel, weshalb Bosman erstmals klagte
Das Urteil: Am 15. Dezember 1995 entschied der Europäische Gerichtshof, dass es keine Ablösen mehr bei ausgelaufenen Verträgen geben dürfe
Royal Club Lüttich wollte 1990 dem Mittelfeldspieler Bosman nach Vertragsende monatlich umgerechnet nur noch 750 statt vorher 3.900 Euro zahlen. Der damals 25-Jährige wollte zum französischen Zweitligisten Dünkirchen wechseln. RC Lüttich verlangte aber eine Ablöse von mehr als 300.000 Euro, die Dünkirchen aber nicht zahlte. Also klagte Bosman im August 1990.
Das belgische Gericht stellte fest, dass er ohne Ablöse wechseln durfte. Er konnte aber nicht, weil ihn die Klubs boykottierten. Nach zwei Jahren ohne Job klagte Bosman gegen die Transferregeln, gegen die Ausländerklauseln und gegen den belgischen und europäischen Verband. Schließlich wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof überwiesen, um zu klären, ob hier gegen Artikel 48 des EWG-Vertrages („Freizügigkeit von Arbeitnehmern“) verstoßen werde.
Obwohl die Verbände offenbar viel Geld boten gegen eine Rücknahme der Klage, zog der sture Belgier die Sache durch. Am 15. Dezember 1995 gab ihm der EuGH recht. Seitdem spricht die Sportwelt vom Bosman-Urteil.
Freiheit für EU-Kicker
Wäre Bosman nicht gewesen, könnte Bayern trotz Vertragsende einen Wechsel blockieren. Alaba müsste entweder in München bleiben oder seine Karriere mindestens unterbrechen. Oder er findet einen Verein, der die geforderte Ablöse zahlt. Außerhalb von Österreich dürfte der Verein zudem nicht mehr als zwei andere Ausländer verpflichtet haben. So absurd sich das aus heutiger Sicht anhört, so normal war das bis vor 25 Jahren. Im Fußball und in anderen Sportarten.
Der damalige UEFA-Präsident Lennart Johansson klagte, die Europäische Union versuche, „den Klubfußball zu zerstören“. Bayern-Boss Karl-Heinz Rummenigge bezeichnete das Urteil als „die schlimmste Katastrophe, die der Klubfußball je erlebt hat“. Seit jenem Tag stopfen sich neben absoluten Superstars inzwischen auch noch selbst mittelmäßige Spieler und ihre Berater Millionen und Abermillionen in die eigenen Taschen. Darüber echauffiert sich heute auch die Politik, die 1995 das „Bosman-Urteil“ überwiegend mit Applaus bedacht hatte.
Bosman selbst bekam Geld, kaufte sich zwei Sportwagen und zwei Häuser – und verfiel dem Alkohol. Das Geld war schnell weg. Und die Neu-Reichen der Kickerbranche haben ihn vergessen „Als hätte ich jemandem die richtigen Lottozahlen verraten, aber dann werde ich nicht am Gewinn beteiligt“, sagte Bosman. Und: „Diese Spieler fliegen mit dem Privatjet, ich fahre Fahrrad.“ Seine Karriere war 1995 faktisch beendet, er galt als Verräter. Diese Erkenntnis hat Bosman gebrochen. Und deshalb bleibt ihm nur ein bitteres Fazit: „Ich würde nicht noch einmal vor Gericht ziehen.“
Jean-Marc Bosman ist das Prozedere gewohnt: Immer an den runden Jahrestagen kommt ein wenig Trubel auf. Danach kehrt der mittlerweile 56-Jährige in seine Realität zurück, die nichts mit dem Leben eines Helden zu tun hat. Einsam und am Rande der Armut fristet Bosman im Lütticher Vorort Awans sein Dasein. Zweimal ließ er sich scheiden. Er bekam den Alkoholkonsum in den Griff und überwand nach eigenen Angaben auch eine Depression.
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