Doping: Haftstrafe für Walter Mayer

Doping: Haftstrafe für Walter Mayer
Nach drei Tagen Verhandlung kam das Gericht zum Urteil: 15 Monate teilbedingt - nicht rechtskräftig.

Tag drei im Dopingprozess gegen Walter Mayer und drei weitere Angeklagte, die da wären: ein geständiger Villacher Dealer und Hobby-Pillenerzeuger (im Hauptberuf Dachdecker), ein teilgeständiger Villacher Apotheker (Quelle verbotener Substanzen), eine teilgeständige Krankenschwester (sie wollte durch Infusionen und Blutmessungen ein wenig dazuverdienen).

Am Mittwoch Abend die Urteilsverkündung durch Richterin Katharina Lewy: Der von Staatsanwältin Nina Weinberger als Dopingnetzwerker bezeichnete Mayer wird wegen Dopinghandels im Zeitraum von Ende 2005 bis 2009 nach dem Anti-Doping-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Sieben Wochen müsste Mayer nachsitzen, da er 2009 schon fünf Wochen in Untersuchungshaft zugebracht hat - das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die gesundheitsschädigenden Mittel habe Mayer "an nicht mehr feststellbare Sportler weitergegeben", führt Richterin Lewy im Urteil aus. Mayer deklariert sich bis zuletzt als nicht schuldig.

Gekühlte Ware

Doping: Haftstrafe für Walter Mayer

Neben Dealer R., der Mayer schwer belastet, leisten auch die anderen Zeugen zumindest teilweise ihren Beitrag zum Gesamtbild für das Urteil. Dazu zählt auch eine Zeugin, die bis 2008 mit Dealer R. zusammengelebt hat, in deren gemeinsamem Kühlschrank diverse Substanzen gelagert waren. Die Zeugin sagt: "Ich habe mich rausgehalten. Es kamen Leute zu uns, dann fehlten Schachteln aus dem Kühlschrank. Mayer zählte dazu." Der frühere Ski-Langlaufbetreuer Mayer selbst hat angegeben, zwei Mal bei R. gewesen zu sein, um Katzen zu kaufen. Am Mittwoch bekräftigt er: "Eine Katze hat 1000 Euro gekostet." Das Gericht kann damit wenig anfangen, dafür Mayers Anwaltsanwärterin Barbara Sattinger, die als eine von drei Rechtsvertretern Mayers auftritt und bei ihrer Zeugenbefragung letztlich beim Katzendurchfall landet. Richterin Lewy stellt die Sinnhaftigkeit der Frage infrage und sagt nach mehrfacher Ermahnung zur Juristin: "Seien Sie endlich still."

Die Ex-Lebensgefährtin von Dealer R. behauptet: "Mayer war nicht nur wegen Katzen bei uns. Er war öfter da. Es wurde auch über Epo geredet." Epo ist übrigens ein teures Medikament (zur Bekämpfung von Blutarmut), das in gewissen Sportlerkreisen als Blutdopingmittel missbraucht wird. Die Zeugin habe jedenfalls irgendwann ihren Lebensgefährten gefragt, was das für Zeug sei, das da im Kühlschrank gelagert war. "Da hat er gesagt: ,Zu viel Wissen verursacht Kopfweh.'"

Es taucht auch Belastendes aus längst vergangenen Tagen auf. Ein ehemaliger Skiwachs-Experte des Skiverbandes (ÖSV) erinnert sich vor Gericht an Olympia in Salt Lake City 2002: "Ich habe den damaligen Nordischen Betreuer Walter Mayer dabei ertappt, wie er dem Langläufer Christian Hoffmann vor einem Bewerb eine Infusion verpasst hat. Sie waren gerade dabei, den Vorgang zu vollenden."

Hilfreiche Hände

Mayer leugnet dies: Er sagt, der Zeuge würde ihm schaden wollen, weil er den Job beim ÖSV verloren hat. Schützenhilfe erhält der 54-jährige Mayer von ehemaligen Sportlern, die im Zuge der Ermittlungen als seine potenziellen Doping-Abnehmer genannt wurden. Sowohl Ex-Biathlet Ludwig Gredler als auch die Ex-Langläufer Alois Stadlober und Jürgen Pinter geben an, niemals irgendetwas mit Doping zu tun gehabt zu haben und niemals von ihrem früheren Betreuer mit verbotenen Stoffen versorgt worden zu sein.

Ex-Weltmeister Stadlober ist sauer, dass er in diese Sache hineingezogen wird und behauptet: "Hätte ich gemerkt, dass der Walter Mayer mit Doping etwas zu tun hat, dann hätte ich es ihm ausgeredet."

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