Warum in Österreich die Namen der Doper öffentlich werden

Kanute Martin Hiller gab zwei positive Dopingproben ab und wurde rechtskräftig gesperrt.
Recherchen der ARD zeigen, dass in Deutschland 76 Doper unbekannt blieben. Die Lage in Österreich stellt sich anders dar.

Einem Bericht der ARD-Dopingredaktion zufolge veröffentlicht Deutschlands Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) seit einigen Jahren keinerlei Namen von überführten Dopingsündern. Demnach sollen etwa 90 Prozent der Fälle seit 2020 nicht öffentlich geworden sein. Es handelt sich demnach um eine Zahl zwischen 70 und 130 Dopern. 

Die NADA beruft sich dabei auf rechtliche Risiken und den Datenschutz. „Die NADA steht in der Anti-Doping-Arbeit in einem wichtigen Bereich für Transparenz, für Nachvollziehbarkeit und valide Entscheidungen ein. Allerdings beißt sich das im Moment mit dem geltenden Recht im Datenschutz“, sagte der NADA-Vorstandsvorsitzende Lars Mortstiefer. Fälle seien in der jüngeren Vergangenheit nicht selbst veröffentlicht worden, sondern erst eingeräumt worden, wenn es medial konkrete Nachfragen gab

Sportler aus mindestens 18 olympischen Sportarten betroffen 

Betroffen sind laut ARD Aktive aus mindestens 18 olympischen Sportarten. Keine Angaben macht der Sender darüber, wie bekannt und erfolgreich die überführten Athleten aus diesen Sportarten sind. Mortstiefer betont, alle Beteiligten seien über das veränderte Verfahren informiert worden. 

Am Sonntagabend veröffentlichte die NADA zudem eine Stellungnahme, in der sie das Vorgehen verteidigte. „Die NADA nennt alle Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen in anonymisierter Form im Jahresbericht. Eine darüberhinausgehende, systematische Veröffentlichung von Schiedssprüchen und Entscheidungen auf der NADA-Webseite erfolgt seit 2020 nicht mehr“, hieß es. Alle zuständigen Stellen würden „zeitnah und umfassend informiert“, teilte die NADA mit. Dazu zählt auch die Deutsche Sporthilfe, „damit diese die Zahlung von Sponsorengeldern einstellen und ggf. zurückfordern kann“.

Laut NADA wurden seit der Umstellung 99 Fälle nicht mehr systematisch veröffentlicht - 23 davon und damit knapp ein Viertel hat die Agentur im Nachhinein dennoch kommentiert. Damit bleiben 76 Dopingsünder namentlich nicht bekannt.

Anderes Vorgehen in Österreich

In Österreich ist das Vorgehen im Anti-Doping-Bundesgesetz klar geregelt: Die ÖADR hat die BSO, Sportorganisationen, Sportlerinnen bzw. Sportler, sonstige Personen und Wettkampfveranstalter sowie die Allgemeinheit hat über verhängte Sicherungsmaßnahmen (z. B. Suspendierungen) und Entscheidungen in Anti-Doping-Verfahren unter Angabe des Namens der jeweils betroffenen Person, der Dauer der Sperre und Gründe hiefür, ohne dass auf Gesundheitsdaten der jeweils betroffenen Person rückgeschlossen werden kann, zu informieren.

So muss in Österreich auch die Austria-Presse-Agentur (APA) über jeden bestätigten Dopingfall berichten. Die Liste der gesperrten Sportler ist auf der Homepage der NADA Austria einzusehen. "Es gibt diese gesetzliche Grundlage", sagt David Müller von der NADA, der Leiter Information und Prävention. "Wir würden ungesetzlich handeln, würden wir die Namen nicht veröffentlichen."

Ausnahmen kann es allerdings für "besonders schutzbedürftige Personen" oder "Freizeitsportler" geben.

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