Dinko Jukic wird nicht gesperrt

Dinko Jukic wird nicht gesperrt
Der Schwimmer hat in zwei Fällen gegen die Anti-Doping-Bestimmung verstoßen - kommt aber ungeschoren davon.

Dinko Jukic wurde am Montag von der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) nicht verurteilt. Er wurde aber auch nicht freigesprochen.

Fünf Monate nachdem der 22-jährige Schimmstar am 24. Mai im Wiener Stadionbad einer Aufforderung zum Doping-Test nicht nachgekommen war, kam es in der NADA-Zentrale am Wiener Rennweg zu einer kuriosen Entscheidung. "Der Beschuldigte hat in zwei Fällen gegen die Anti-Doping-Bestimmung verstoßen", stellte Gernot Schaar, der Vorsitzende der NADA-Rechtskommission, fest. "Zum einen hat sich Dinko Jukic nicht an den vorgeschriebenen Time-Slot gehalten. Zum anderen hat er nicht am Zustandekommen eines Dopingtests mitgewirkt. Er wird aber nicht schuldig gesprochen."

Grund für den Freigang des Athleten, der nicht als Freispruch gewertet werden darf, ist nun ein als Formalfehler dargestellter Fauxpas eines erfahrenen Kontrollors, der sich in den vergangenen Jahren einen hochseriösen Ruf erarbeitet hat.

Die Frage, warum die Rechtskommission der NADA fünf Monate und drei langwierige Verhandlungsrunden benötigt, um einen simplen Formalfehler zu erkennen, blieb am letzten Verhandlungstag leider unbeantwortet.

Chronologie

Dinko Jukic wird nicht gesperrt

Was war am 24. Mai diesen Jahres passiert?

Als Jukic um 16.00 Uhr im Wiener Stadionbad eintrifft, wird er von den Kontrolloren bereits sehnsüchtig erwartet. Aus Sicht der NADA ist Jukic zu spät. Denn die international gültigen Anti-Doping-Bestimmungen sehen vor, dass Spitzensportler wie der Kurzbahn-Europameister über 400 Meter Lagen (2008) täglich zwischen 6 und 23 Uhr eine Stunde lang an einem bestimmten, lange vorher festgelegten Ort anzutreffen sein müssen. Erst drei derartige Verstöße gegen die sogenannte "Time-Slot-Regelung" innerhalb von 18 Monaten gelten als negativer Doping-Test.

Hygiene

Damit aber nicht genug. Der Aufforderung zum Harn- und Bluttest kommt Jukic nicht nach. "Ich lasse mir aus hygienischen Gründen nicht vor dem Training im Pool eine Wunde stechen und Blut abnehmen. Und urinieren konnte ich nicht", begründete Jukic am Montag. Mit diesem Veto begründete die Rechtskommission Jukic' zweiten Verstoß, nämlich, dass der Athlet nicht am Zustandekommen des Tests mitgewirkt hat.

Nach seinem "Nein" erhielt Jukic von Kontrollor Bernhard Baldauf die Zustimmung, mit seiner Trainingseinheit zu beginnen. Über die Vorgehensweise und einen etwaigen Test danach gab es seitens des Kontrollorgans keine exakten Anweisungen. Diese Unstimmigkeiten seien Jukic aber nicht anzulasten, hieß es am Montag seitens der Rechtskommission.

"Jukic hat gegen die Bestimmungen verstoßen. Er wurde aber nicht freigesprochen. Es wurde im Zweifel für den Angeklagten entschieden", sagte Dr. Norbert Bachl, Sportmediziner und Mitglied der Rechtskommission. "Der Beschuldigte hat Glück gehabt", bestätigte Gernot Schaar, der Vorsitzende der Kommission.

Politischer Druck

Es bleibt ein schaler Beigeschmack. Zum einen, weil die Rechtskommission erst nach drei Verhandlungen auf einen schlichten Formalfehler stieß. Zum anderen, weil in den letzten Tagen Gerüchte aufkeimten, wonach deutlicher Druck seitens der Sportpolitik ausgeübt worden sei. NADA-Chef Andreas Schwab dazu: "Auf mich wurde kein Druck ausgeübt. Ob auf Mitglieder der unabhängigen Rechtskommission Druck ausgeübt wurde, kann ich nicht sagen. Ich habe auch nicht gefragt."

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