Studie zu Happel-Stadion legt einen Neubau nahe

Ernst Happel Stadion
Die Machbarkeitsstudie liegt vor. Eine Investition ins Happel-Stadion wäre schwer zu rechtfertigen.

Die angekündigte Machbarkeitsstudie über die Optionen eines Neu- oder Umbaus des Nationalstadions im Wiener Prater liegt den Verantwortlichen vor. Sie legt einen Neubau nahe, ließ Sportminister Hans Peter Doskozil am Donnerstag in der Fragestunde des Nationalrates wissen.

Das unter Denkmalschutz stehende und 1931 eröffnete Ernst-Happel-Stadion entspricht längst nicht mehr modernen Anforderungen. Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) strebt daher einen Neubau an und erhält nun durch die Machbarkeitsstudie Unterstützung.

Die Studie sei diese Woche den ÖFB-Vertretern, der Stadt Wien und ihm präsentiert worden, sagte Doskozil. Erste Schlüsse daraus seien, dass es angesichts der Bausubstanz und der Denkmalschutzauflagen "sehr schwierig" sein würde, eine neuerliche Investition in die bestehende Infrastruktur zu rechtfertigen.

Man müsse sich also jetzt intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie man sich der Thematik des Neubaues eines Stadions nähern kann - und wie man das bestehende Gebäude sinnvoll und vernünftig verwertet, erläuterte Doskozil im Parlament.

Neue Sportförderung über Bundes-Sport GmbH beschlossen

Beschlossen wurde im Nationalrat das Sportförderungsgesetz - von SPÖ und ÖVP, die Opposition war dagegen. Die Fördertöpfe kommen in eine Hand, in die Bundes-Sport GmbH, die als "One Stop Shop" die heimischen Verbände in allen Förderangelegenheiten betreuen und insgesamt organisatorisch unterstützen soll.

Die FPÖ lehnte es ab, weil es nur das bestehende rot-schwarze System einzementiere. Das Team Stronach vermisste die - für die Transparenz wesentliche - Sportförderdatenbank. Grüne und NEOS stießen sich vor allem an der fehlenden Unvereinbarkeitsregelung für die Bundes-Sport GmbH: Damit könne ein Funktionär eines Sportverbandes in der GmbH selbst über seinen Antrag entscheiden, brachten sie vor.

Dem trat Sportminister Doskozil entgegen: Über Anträge des eigenen Verbandes dürfe ein Funktionär nicht mitstimmen, zudem werde die Entscheidung über die Förderungsvergabe in Gremien auf zwei Ebenen getroffen. Das Gesetz sei in breiter Diskussion erarbeitet worden und sei "das Ergebnis, das sich die Sportwelt gewünscht hat". Jetzt sollte man den Verbänden und Sportlern den Vertrauensvorschuss geben, dass sie dieses Gesetz leben können, hielt er der Kritik entgegen.

Nicht aus der Verantwortung gestohlen

Außerdem stellte Doskozil klar, dass sich die Politik mit der Einrichtung der GmbH nicht aus der Verantwortung stehle - und dass dies auch geboten sei, gehe es doch um öffentliche Gelder. Deshalb definiere die Politik Ziele, nämlich: Harmonisierung der Sportstätten in Abstimmung von Bund und Ländern sowie eine gute Führung der Sportverbände, mit einem klaren Bekenntnis zum Leistungsprinzip in der Führung der Verbände und im Sport.

Die Sportförderung wurde - wenige Jahre nach der letzten Novelle - angesichts mangelnder Erfolge vor allem im Sommersport wieder reformiert. Mit der zentralen Bundes-Sport GmbH sollen Mehrfach-Subventionen vermieden werden. Für die Koordination der Bundessporteinrichtungen wird zusätzlich eine Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH als Tochtergesellschaft der Bundes-Sport GmbH installiert. Ausbezahlt wird vermehrt nach Leistungskriterien, der Förderzeitraum wird auf vier Jahre verlängert.

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