Winterausrüstung: Was zu beachten ist

Das neue System von Hyundai könnte das lästige Anlegen von Schneeketten obsolet machen
In Österreich gilt am 1. November die Winterausrüstungspflicht. Wer ins benachbarte Ausland fährt, sollte sich vorab über die dortigen Bestimmungen informieren.

Die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht tritt am 1. November in Österreich in Kraft. Aber auch wer eine Fahrt ins benachbarte Ausland plant, sollte sich vorab informieren. Denn in einigen Ländern gibt es von Österreich abweichende Regelungen, so ÖAMTC-Touristikerin Maria Scheucher heute, Montag.

Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik: In den Wintermonaten gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss also den Witterungsverhältnissen angepasst sein. In Tschechien müssen auch Winterreifen aufgezogen werden, wenn die Temperatur unter vier Grad fällt. "In Deutschland muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein", weiß die ÖAMTC-Expertin. Die Verwendung von Schneeketten ist in der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist, also die Fahrbahnoberfläche durch die Ketten nicht beschädigt wird. Spikes sind in allen drei Ländern verboten. Eine Ausnahme ist allerdings die Strecke über das Kleine Deutsche Eck zwischen Bad Reichenhall und Lofer.

Schweiz: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. "Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs sein und einen Unfall haben, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen", erklärt die ÖAMTC-Mitarbeiterin. Auch wenn man wegen falscher Bereifung den Verkehr behindert, drohen empfindliche Strafen. Von 1. November bis 30. April sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen oder Autostraßen mit Ausnahme des San Bernardino und St. Gotthard Tunnels.

Slowenien: Die Winterreifenpflicht gilt hier von 15. November bis 15. März, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. Es ist auch möglich, Sommerreifen mit Schneeketten anstelle von Winterreifen zu verwenden. Für beide Varianten gilt eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern. Spikes sind nicht erlaubt.

Italien und Ungarn: Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in diesen beiden Ländern nicht. Es ist jedoch möglich, dass Winterreifen kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Eine Ausnahme ist hier das Aostatal im Nordwesten Italiens: Hier müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen aufgezogen sein oder zumindest Schneeketten mitgeführt werden. Schneeketten sind in beiden Ländern erlaubt, in Italien von 15. November bis 15. März auch Spikereifen.

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