USA: Zugriff auf DNA-Daten

USA: Zugriff auf DNA-Daten
Abkommen: Die Vereinigten Staaten sollen Zugriff auf Polizei-Datenbanken bekommen und Anfragen nach Österreich stellen können.

Die USA sollen auf Basis eines Abkommens, das unter intensivem amerikanischen Druck abgeschlossen wurde, Zugriff auf DNA-Datenbanken, Fingerabdruckdateien und die Identitäten von Terror-Verdächtigen bekommen. Das Abkommen wird voraussichtlich noch dieses Jahr im österreichischen Nationalrat beschlossen. Die Datenschutz-Interessen der österreichischen Bürger bleiben dabei auf der Strecke, so die Kritiker. Das "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten" soll offiziell Erleichterungen beim internationalen Kampf gegen Terrorismus bringen. Außerdem soll es gewährleisten, dass Österreich weiterhin "in Frieden mit den USA" leben kann, so eine mit der Situation vertraute Person.

Zugriff

Mit dem Abkommen wird den US-Behörden Zugriff auf die heimischen Polizei-Datenbanken ermöglicht. Konkret sollen US-Behörden Anfragen nach Österreich stellen können, ob ein sichergestelltes DNA-Profil oder ein Fingerabdruck in Österreich registriert ist. Das geschieht nach dem Prinzip "Treffer oder kein Treffer". Wenn ein Treffer erfolgt, werden in einem zweiten Schritt Name und Identität inklusive personenbezogene Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, Reisepassnummer und Nummern anderer Ausweispapiere an die USA übermittelt. Das Problem dabei ist aber, dass in Österreich nicht nur schwere Straftäter in der Fingerabdruck-Datenbank gespeichert werden und einen "Treffer" erzielen, sondern beispielsweise auch der "kleine Deo-Dieb".

Ablehnung

USA: Zugriff auf DNA-Daten

Laut Albert Steinhauser von den Grünen entstand das Abkommen unter "intensiven amerikanischen Druck". "Wir lehnen dieses Abkommen ab", sagt Steinhauser zum KURIER. "Die Wahrung der Datenschutzinteressen österreichischer Bürger ist darin nicht gewährleistet." Laut dem Vertragstext verpflichten sich sowohl die USA als auch Österreich, die personenbezogenen Daten gemäß ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten. "Es gilt dabei das innerstaatliche Recht", erklärt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des österreichischen Innenministeriums. Das klingt zwar gut, ist es in der Praxis aber nicht.

Rechte

Im Fall der USA bedeutet das nämlich, dass man als EU-Bürger nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit hat, ein Recht auf Auskunft über die Verwendung der persönlichen Daten, oder gar deren Löschung bei US-Behörden durchzusetzen. "Die Frage der Durchsetzbarkeit ist schwierig zu beantworten", meint Grundböck. So gibt es in den USA zwei Gesetze für Bürgerrechtsfragen.

Der "Privacy Act", der Datenschutzfragen regelt, gilt jedoch nur für US-Bürger. "Nach dem Freedom Of Information Act bestehen zwar bestimmte Auskunftsrechte auch für Nicht-US-Bürger, dazu gibt es allerdings weitreichende Ausnahmen insbesondere im
Justiz- und Polizeibereich", erklärt Steinhauser.

Der US-Bürgerrechtsaktivist Edward Hasbrouck bestätigte dies gegenüber dem KURIER. Österreichische Bürger hätten auf Auskunft oder Löschung der Daten keinerlei Rechte, die sie vor einem US-Gericht durchsetzen könnten. Auch der Nationalratsabgeordnete der FPÖ, Harald Vilimsky, bemängelt dies. "Die vorgesehenen Möglichkeiten scheinen nicht weitgehend genug. " Das will der Sprecher des Innenministeriums so nicht stehen lassen. "Bei einer festgestellten inhaltlich unrichtigen Speicherung von österreichischen Daten, die an die USA übermittelt wurden, kann das BMI bei den USA die Löschung oder Richtigstellung verlangen", erklärt Grundböck.

Möglichkeiten

Mit einer Suspendierungsklausel habe Österreich die Möglichkeit, die Anwendung des Abkommens auszusetzen, wenn Verstöße gegen Vertragsbestimmungen festgestellt werden. Das wiederum würde den betroffenen Bürgern nicht helfen. "Wir gehen prinzipiell von einer positiven Kooperation aus und nicht primär davon, dass Missbrauch betrieben wird", ergänzt Grundböck. Das bilaterale Abkommen wird im November durch den Ausschuss für innere Angelegenheiten gehen und voraussichtlich noch in diesem Jahr im Nationalrat beschlossen.

9/11: So kam das Abkommen zustande

Verhandlungen Das Abkommen ist Teil des "Preventing and Combating Serious Crime"-Programms, das unter der Bush-Regierung als Reaktion auf 9/11 entstand. 2010 hat sich die USA "verstärkt bemüht", um die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Druck So steht es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die mit dem Titel "USA drohten Österreich mit Visapflicht" eingebracht wurde. In dem Bericht war die Rede davon, bei einer Weigerung, das Abkommen abzuschließen, die Visapflicht für Österreicher wieder einzuführen.

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