Transparenz-Paket: Anfüttern verboten

Transparenz-Paket: Anfüttern verboten
Sich zu Veranstaltungen einladen zu lassen, ist Ministern und Ländervertretern weiter erlaubt – wenn sie repräsentieren.

Strenge Sauberkeitsgebote – mit denen will die Politik ihren Ruf verbessern. Am Freitag legen die Regierenden auf dem Wiener Kahlenberg ihr Transparenzpaket vor. Der Inhalt: ein Lobbyistengesetz, neue Regeln für die Parteienfinanzierung (Spenden etc.) und ein schärferes Korruptionsstrafrecht. Der Entwurf der Justizministerin dazu sei zu lasch, hatte die Opposition befunden. Und so hat Beatrix Karl nachgebessert. Kern ist das "Anfütterungs"-Verbot: "Strafbar ist Bestechlichkeit mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Amtsführung beeinflussen zu lassen." Der Strafrahmen: unter einem Wert von 3000 Euro bis zu zwei Jahre Haft, bei einem Wert darüber bis zu drei Jahre; sind es mehr als 50.000 Euro, drohen bis zu fünf Jahre. "Geringfügige Vorteile" (zugespitzt auf die drei "Ks": Kugelschreiber, Kalender, Kramuri) sind weiterhin gestattet. Die Grenze: etwa 100 Euro.

Sind Politiker bei Sport- und Kulturveranstaltungen künftig nicht mehr zu sehen, wenn der Eintritt mehr als 100 Euro kostet? Nein. Einladungen anzunehmen, die im "amtlichen Interesse" sind, wird nicht untersagt. Repräsentation nennt man das. Damit müssen Minister oder Landeshauptleute auch fortan nicht selbst Karten für die Salzburger Festspiele oder das Hahnenkamm-Rennen zahlen. Der Opernball fällt ebenfalls darunter. Und so geht Karl davon aus, dass Kultur- und Sportvertreter nicht protestieren. Das hatten sie 2008 getan – mit Erfolg. Die Politik weichte die Anfütterungsregeln, die sie gerade verschärft hatte, auf.

Der Kreis derer, die sich nicht anfüttern lassen dürfen, wird nun erweitert: Nicht nur Beamte und Politiker zählen dazu; es geht um "alle Personen öffentlichen Rechts", also auch um Leute in Unternehmen, an denen der Bund oder eine Gebietskörperschaft zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Gefeilsche

Den Grünen behagen diese Spielregeln; jene, die Rot und Schwarz für die Parteienfinanzierung erstellen, befriedigen sie nicht. Gestern feilten und feilschten die Koalitionsverhandler noch immer. Außer Streit steht, dass verdeckte Parteienfinanzierung verboten wird. Spenden sind zu veröffentlichen. Ursprünglich sollte das nur für Zuwendungen ab 7000 Euro gelten; jetzt ist ein Limit von 5000 Euro angedacht (das wäre das Zehnfache des Betrags, der in Salzburg gelten wird). Wer gegen das Gesetz verstößt, wird finanziell bestraft: das Zwei- bis Dreifache der verschleierten Summe soll von der öffentlichen Parteienfinanzierung abgezogen werden.

Strittig war gestern nach wie vor, wie mit Unternehmensbeteiligungen von Parteien verfahren wird. Die ÖVP drängt auf Offenlegung – im Auge hat sie das Firmenimperium der Wiener SPÖ. Bürgermeister Häupl beteuerte in der Kleinen Zeitung, nichts gegen einen Finanz-Striptease zu haben, weder beim Verein der Arbeiterheime noch beim Echo-Verlag: "Alles kein Problem. Wir haben keine Geheimnisse."

 

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