SPÖ will Geldbußen für Funktionäre

SPÖ will Geldbußen für Funktionäre
Gesetzesentwurf des SPÖ-Kanzlers zur Parteienfinanzierung: An der Punktation hat sich seit der großen Klausur einiges geändert.

Die ÖVP hat ihn seit Montag, jetzt hat ihn auch der KURIER –  den Gesetzesentwurf des SPÖ-Kanzlers zur Parteienfinanzierung. Einiges hat sich seit der Punktation, die die Regierenden bei ihrer Klausur präsentiert hat, geändert. Etwa punkto Parteispenden. Laut ursprünglichem Plan hätte die Telekom, die auch Thema im U-Ausschuss war, Parteien auch künftig Geld geben dürfen. Es war vorgesehen, dass das nur jenen Unternehmen untersagt wird, die der Staat beherrscht. Jetzt heißt es: "Politische Parteien dürfen keine Spenden annehmen von Unternehmungen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist." (Bei der Telekom: 28,4.)

Neues gibt es auch bei den Sanktionen – für Verstöße gegen die Spenden-Regelungen. So hatten   Experten  moniert, dass nur Parteien, nicht aber Personen zur Verantwortung gezogen werden sollen. Im SPÖ-Entwurf sind nun auch Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen für jene Parteimitarbeiter und Wirtschaftsprüfer vorgesehen, die in den Rechenschaftsberichten der Parteien unrichtige Angaben machen. Die Rechenschaftsberichte sind die Grundlage für den Rechnungshof, um die Parteispenden und die widmungsgemäße Verwendung von öffentlichen Förderungen zu prüfen.

In den Rechenschaftsberichten müssen Spenden ab 5000 Euro und die Spender mit Namen und Adresse aufgelistet werden. Für einen Mandatar, der 8000 Euro brutto monatlich verdient, bedeuten 360 Tagessätze eine Geldbuße von 36.000 Euro.

Wie geplant enthalten ist eine Begrenzung der Wahlkampfkosten. Sie sollen pro Partei nicht mehr als sieben Millionen betragen. Gibt eine Partei mehr aus, wird das  von der Wahlkampfkostenrückerstattung abgezogen.

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