SOS Mitmensch fordert mehr Legalität

SOS Mitmensch fordert mehr Legalität
Die Pläne von Innenministerin Mikl-Leitner zur Bekämpfung der Illegalität stoßen bei der Menschenrechtsorganisation auf Kritik.

Vor knapp einer Woche hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ein Paket zur Bekämpfung der Illegalität unter anderem mit verstärkten Bemühungen der Fremdenpolizei in diesem Bereich präsentiert. Nun kontern die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch und Flüchtlingshelferin Ute Bock. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz wurde die Regierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die ein Abdriften in die Illegalität verhindern.

Im 10-Punkte-Programm von SOS Mitmensch finden sich unter anderem eine "faire Bleiberechtsregelung", eine Aufhebung der Aufenthaltspflicht im Erstaufnahmezentrum während der ersten Woche des Asylverfahrens, eine Abschaffung der Gebietsbeschränkung, die Flüchtlinge an einen politischen Bezirk bindet sowie die Forderung nach einer Arbeitserlaubnis für Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben.

Abschaffung des Dublin II-Abkommens

Schließlich soll sich die Innenministerin nach Vorstellung der Organisation auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Dublin II-Abkommen außer Kraft gesetzt wird. Dieses regelt, dass der Flüchtling in jenem Land das Verfahren zu absolvieren hat, über das er den EU-Raum betreten hat. Zudem soll es Ausgleichszahlungen für jene Staaten geben, die einen höheren Anteil von Asylwerbern vorweisen.

Nach Ansicht von SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak könnte mit solch einem Maßnahmenpaket die Illegalitätsspirale gestoppt werden. Denn derzeit sei es die Politik, die selbst Illegalität erzeuge.

Asylanwältin Nadja Lorenz, nebenbei Vorsitzende von SOS Mitmensch, forderte von der Regierung ein, zunächst einmal selbst rechtsstaatlich zu handeln. Sie prangert etwa an, dass es klar EU-widrig sei, wenn die Sicherheitsdirektion für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständig sei. Zudem erinnerte Lorenz daran, dass die Koalition erst jüngst auf Aufforderung des VfGH jenen Passus korrigieren musste, wonach für "rechtswidrige Einreise" bzw. "rechtswidrigen Aufenthalt" als Mindeststrafe 1.000 Euro zu bezahlen waren.

Bock: Kranke Kinder werden zur Kasse gebeten

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Die Alltagsprobleme der "Illegalen" schilderte Flüchtlingshelferin Bock. So sei etwa erst vor kurzem eine afghanische Familie mit einem herzkranken Kind in Traiskirchen um 22 Uhr vor die Tür gesetzt worden, und es gebe mittlerweile Fälle, wo Ärzte bei Kindern notwendige Operationen am Ellbogen nicht mehr durchführen würden, wenn nicht 5.000 Euro bezahlt würden. Diese aufzubringen, sei für die Flüchtlinge ohne Hilfe etwa von ihrem Verein unmöglich.

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