Sexuelle Belästigung: Milde Strafe für Frauenarzt

Sexuelle Belästigung: Milde Strafe für Frauenarzt
46 Opfer schwiegen aus Scham, ehe die Affäre um seltsame Untersuchungen eines steirischen Arztes publik wurden.

Heimlich, still und leise wurde am Dienstag in Graz unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Urteil gegen jenen steirischen Frauenarzt gefällt, der 46 Patientinnen sexuell belästigt hatte. 12.000 Euro Geldstrafe (300 Tagessätze) muss der Doktor zahlen – mehr kann der 64-Jährige nicht leisten, weil er nach dem verhängten Berufsverbot jetzt in Pension ist. Außerdem bekam er eine milde Haftstrafe – sechs Mo­nate bedingt. Der Straf­rahmen hätte bis zu drei Jahre betragen: Wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Ob der Staatsanwaltschaft das Urteil zu milde ist, wird erst entschieden. Der Angeklagte nahm es an.

Der Gynäkologe entschuldigte sich auch bei seinen ehemaligen Patientinnen – aus der Entfernung. Jeder von ihnen zahlt er freiwillig 300 Euro Schadenersatz.

Erogene Zonen

Letztlich hatte sich der Gynäkologe doch noch entschlossen, ein Geständnis abzulegen. In der ersten Hauptverhandlung hatte er noch auf "nicht schuldig" plädiert. Sein Verteidiger hatte Unter­suchungsmethoden für die Beckenbodenmuskulatur hervorgehoben. "Da kann es sein, dass ein Arzt an ero­gene Zonen kommt..."

Das späte Geständnis des Angeklagten bewahrte viele Frauen vor einer peinlichen Zeugenaussage. Denn manche kamen bei den seltsamen Handhabungen des Arztes ihres Vertrauens unfreiwillig zum Höhepunkt. Lange wagte aus Scham daher niemand, Anzeige zu erstatten. Erst die Sprechstundenhilfe eines praktischen Arztes in der Weststeiermark ging in die Offensive, als sie Wind von den Praktiken bekam.

Geächtet

Opferanwältin Maria Christine Kolar-Syrmas sagte im Gespräch mit dem KURIER: "In der Gesamtschau ist das Urteil nicht zu milde. Die Strafe außerhalb des Gerichtsverfahrens ist die gesellschaftliche Ächtung, ist auch das Berufsverbot." Der Ex-Mediziner traut sich kaum mehr außer Haus, heißt es.

Die Aufdeckerin der Affäre hatte auf das Gerichtsgutachten verwiesen. "Der Sachverständige hat die Handlungsweisen des Arztes nicht nachvollziehen können." Sie seien nicht begründbar, nicht lege artis gewesen.

Der Prozess war im April zu Beginn öffentlich gewesen. "Eine mediale Hinrichtung steht nicht auf dem Programm", hatte Ankläger Rudolf Fauler den medialen Ansturm getadelt.

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