Scheuch: Geständnis statt Haftstrafe?

Scheuch: Geständnis statt Haftstrafe?
Das Amtsmissbrauchs-Verfahren gegen den Kärntner FPK-Chef wird Montag neu aufgerollt. Rettet sich Scheuch mit einem Schuldbekenntnis?

In Kärntner Politikerkreisen ist das Hauptgesprächsthema dieser Tage: Uwe Scheuch (43) werde sich am Montag in Klagenfurt vor Gericht schuldig bekennen. Schuldeinsicht ist einer der wesentlichsten Gründe für eine Strafmilderung. Denn das Strafgesetzbuch sieht bis zu zehn Jahre Haft vor.

Weder Scheuch noch sein Anwalt Dieter Böhmdorfer wollten sich dazu gegenüber dem KURIER äußern. „Ich bitte um Verständnis“, sagte der Politiker. „Im Sinne eines fairen Verfahrens wird bis zu Prozessbeginn niemand von mir etwas hören.“

Wie berichtet, war der Kärntner Landes-Vize und FPK-Obmann am 2. August 2011 wegen Geschenkannahme durch Amtsträger (auf gut Deutsch Korruption) zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Das OLG Graz hob am 13. April 2012 das Urteil auf und ordnete eine Wiederholung des Verfahrens in Klagenfurt an.

Part of the Game

Scheuch: Geständnis statt Haftstrafe?

Die Causa Scheuch hat als „Part of the Game“ für Schlagzeilen gesorgt. Er habe sich laut Strafantrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft am 17. Juni 2009 gegenüber einem Wiener Lobbyisten bereit erklärt, sich für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen russischen Investor einzusetzen, wenn die Partei (damals noch BZÖ) davon in Form einer Spende profitieren würde. Das sei „no na, Part of the Game“.

Weil Richter Christian Liebhauser-Karl in der Verhandlung darauf verwiesen hatte, Scheuchs Amtsgeschäfte würden sich nicht allein auf die Mitwirkung bei Verleihung der Staatsbürgerschaft beschränken, sondern auch die mögliche Förderung eines Großprojektes durch das Land umfassen, sah das Oberlandesgericht darin einen Verstoß gegen das Überraschungsverbot. Begründung: Der Richter habe einerseits „den Anklagesachverhalt überschritten“ und sich andererseits auf Feststellungen gestützt, die in der Verhandlung nicht offengelegt wurden“.

Szenarien

Damit beginnt das Verfahren nun wieder bei null. Mit diesen Szenarien:
– Sollte sich Scheuch tatsächlich schuldig bekennen, wäre ihm eine Verurteilung nach § 304 Strafgesetz sicher. Weil jedoch ein Geständnis einer wesentlicher Milderungsgrund ist, könnte ihm so ein unbedingter Teil der Haftstrafe erspart bleiben. Mehr als zwölf Monate bedingt bedeuten allerdings auch Amtsverlust.

– Sollte Scheuch bei seiner leugnenden Verantwortung bleiben, obliegt es Richterin Michaela Sanin, den Sachverhalt zu bewerten. Ein Freispruch ist ebenso wie eine höhere Strafe möglich.
Politische Konsequenzen Dass sich Scheuch bei einer neuerlichen Verurteilung in erster Instanz von der Politik zurückzieht, ist nicht zu erwarten. Denn er vertritt noch immer die Ansicht, „nichts Strafbares“ getan zu haben. Ob er aber dann für seine Partei noch tragbar ist, wird bezweifelt.

 

Bestechlichkeit

Der Paragraf Bestechlichkeit ist im Strafgesetzbuch im § 304 geregelt. Im Fall Scheuch geht es um die Absätze 1 und 3.

(1)

Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3)

Übersteigt der Wert des Vorteils 3000 Euro, ist der Täter im Fall des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und im Fall des Abs. 2 mit bis zu 3 Jahren zu bestrafen.

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