Sauberkeits-Paket endlich fertig

Durchblick bis an die Knochen: Parteien, Politiker, Lobbyisten – ab Juli gelten strenge und umfassende neue Regeln für Sauberkeit. Sie gelten für Bund und Bundesländer.
Regierung mit Grünen einig: Spenden ab 3500 Euro sind ab 1. Juli zu deklarieren. Das gilt für Bund und Länder.

Es ist vollbracht. Mit hörbarer Erleichterung gab Staatssekretär Josef Ostermayer am Dienstag den Durchbruch bekannt: SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf ein umfassendes Sauberkeitspaket geeinigt. Es enthält Vorschriften für gläserne Parteikassen, schärfere Bestimmungen gegen Korruption ("Anfütterungsverbot"), ein Lobbyistengesetz und Unvereinbarkeitsbestimmungen für Politiker (siehe Artikelende).

Weil die Regierung eine Oppositionspartei für die Zweidrittelmehrheit braucht und FPÖ und BZÖ aus den Verhandlungen ausgestiegen sind, haben die Grünen dem Paket den letzten Schliff verpasst.

Am 27. Juni wird das Transparenzpaket vom Nationalrat in einer Sondersitzung verabschiedet. Es wird mit 1. Juli in Kraft treten. Weil es ein Verfassungsgesetz ist, wird es für alle Landesparteien gelten, und der Bundesrechnungshof wird ermächtigt, auch die Landesparteien auf Einhaltung der neuen, strengen Vorschriften zu prüfen.

Und so sehen die gläsernen Kassen in Zukunft aus:

Einmal im Jahr bis spätestens 30. September muss jede Partei einen Rechenschaftsbericht legen. An diesen müssen Listen angehängt werden. Diese Listen müssen enthalten:

 - Alle Spenden ab 3500 €; auch Personalleihen und Sachleistungen zählen dazu.

 - Alle Sponsorbeiträge ab 12.000 € im Jahr.

 - Alle Inserate im Wert von mehr als 3500 €.

Verboten ist, große Einzelspenden zu zerstückeln, damit sie unter die Bagatellgrenze fallen. Spenden ab 50.000 € müssen sofort veröffentlicht werden, der jährliche Rechenschaftsbericht wird ebenfalls veröffentlicht.

Sanktionen

Aus einem Pool von fünf, von den Parteien nominierten Wirtschaftsprüfern wählt der Rechnungshof zwei aus, die die Rechenschaftsberichte der Parteien prüfen. Sollten Fragen offen bleiben, darf der Rechnungshof zwar nicht selbst die Parteien prüfen, aber aus allen österreichischen Wirtschaftsprüfern einen auswählen, der der Sache auf den Grund geht.

Parteien, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen das Ein- bis Dreifache des Betrags, den sie verheimlicht haben, Strafe zahlen. Die Strafhöhe wird von einem Dreiersenat festgelegt, dessen Mitglieder die Höchstrichter nominieren.

Parteimanager, die gegen die Vorschriften verstoßen, bekommen bis zu 20.000€ Verwaltungsstrafe.

Fix ist die Wahlkampfkosten-Obergrenze von sieben Millionen Euro. Mehr dürfen Parteien in den letzten etwa sechzig Tagen vor der Wahl nicht ausgeben. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Hauptausschuss des Nationalrats den Wahltag festlegt.

Für die Kontrolle der Wahlkampfausgaben gilt: Es muss eine Liste angelegt werden, in der alle, genau im Gesetz definierten Wahlkampfausgaben aufgelistet sind. Wenn eine Partei die Grenze bis zu 25 % überschreitet, bekommt sie eine Strafe von 10 % des überschrittenen Betrags; wenn sie mehr als 25 % überzieht, beträgt die Strafe 20 %.

Neu ist: Die gleichen Offenlegungspflichten wie für Parteien bestehen in Zukunft für Bundespräsidenten-Wahlkämpfe.

Die Wahlkampfkosten-Rückerstattung bei Nationalratswahlen wird abgeschafft, bei der EU-Wahl bleibt sie. Die öffentlichen Parteisubventionen müssen sich zwischen 3,10 € und 11 € pro Wählerstimme und Jahr bewegen. Die Höhe der Förderung für Bundesparteien ist noch zwischen SPÖ und ÖVP auszuhandeln.

Neues ab Juli Versprochen wurde es erstmals nach der Affäre um Ex-VP-EU-Mandatar Strasser im März 2011; mit jeder neuen Enthüllung im U-Ausschuss wurde das Versprechen erneuert. Nach mehr als einem Jahr Verhandlungen ist es so weit: Am 27. Juni wird der Nationalrat das gesamte Paket beschließen. Es enthält abgesehen von der Offenlegung der Parteienfinazierung:

Korruptionsgesetz Für die pflichtgemäße Ausführung ihrer Geschäfte dürfen Amtsträger keine Geschenke mehr annehmen. Das "Anfüttern" wird bei Geschenken über 100 Euro strafbar. Experten kritisieren, dass weiter der Nachweis nötig ist, dass ein Funktionär Geschenke mit dem Vorsatz annimmt, sich beeinflussen zu lassen.

Lobbyinggesetz Erfolgshonorare werden verboten; Lobbyisten müssen sich in ein Register eintragen – sogar jene von Kammern und Interessensvertretungen, allerdings müssen sie weniger angeben. Es gibt Mindeststandards für die Kontaktaufnahme mit Mandataren; für Vergehen drohen bis zu 60.000 Euro Strafe.

Unvereinbarkeit Mandatare müssen Ehrenämter offenlegen; die Einkommen aus Nebentätigkeiten genauer angeben – in vier Stufen von "unter 1000 Euro" bis "über 7000" Euro. Hier gibt es noch keine Zweidrittel-Mehrheit (Verfassungsausschuss: 26. Juni).

Medientransparenz Bereits beschlossen ist die Offenlegung aller Eigentümerverhältnisse der Medien. Und: Regierungsmitglieder dürfen nicht mehr mit ihrem Gesicht auf Steuerzahler-Kosten werben.

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