Prozess: Halter "zu schwach für den Hund"
Hätte das Unglück gar abgewendet werden können? "Ich habe ihn mehrmals gebeten, den Zaun zu erhöhen, doch das war ihm zu teuer", erklärte am Freitag jener Pensionist, in dessen Einfahrt es zu dem folgenschweren Vorfall kam. "Dabei ist der Hund bereits vorher schon ein Mal zu uns herüber gesprungen."
Er, das ist der 42-jährige Nachbar des Mannes. Und der Halter jenes Rottweilers, der im Mai 2011 in Salzburg über den Zaun sprang, sich durch ein Loch in der Thujenhecke stürzte und der am Nachbargrundstück spielenden Amelie, 4, in den Kopf biss. Das Mädchen wurde bei dem Vorfall schwer verletzt, der Rottweiler wenige Tage später eingeschläfert.
Der Angeklagte, damals Angestellter einer Security-Firma, gab sich im Verfahren als strenger Hundeführer, dem sein Rottweiler aufs Wort folge. Trotzdem war der dreijährige Rüde damals in Anwesenheit seines Herrls über den Zaun gesprungen und ließ sich nur mit Gewalt von dem Mädchen trennen. Zudem hatte der Hund früher schon einmal eine Frau gebissen. Die dürfte das Tier da allerdings provoziert haben.
Expertenurteil
Außerdem belasteten den Mann am Freitag zwei Hundetrainerinnen schwer: Beide haben dem Angeklagten vor dem Vorfall geraten, das Tier wegzugeben. "Er hatte für diesen Hund einen zu schwachen Charakter." Der 42-Jährige bekannte sich zunächst nicht schuldig. Er habe weder die Verwahrungspflicht bei seinem Hund vernachlässigt, wie das die Staatsanwaltschaft sieht, noch seien im Zuge des folgenschweren Bisses besonders gefährliche Verhältnisse vorgelegen.
Am Freitag räumte er dann aber ein, die Verwahrungssituation unterschätzt zu haben. Der Prozess wurde zur Anhörung einer letzten Zeugin noch einmal vertagt. Der Anwalt der Opferfamilie fordert 25.000 Euro Teilschmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung für das Mädchen. Der mittlerweile fünfjährigen Amelie geht es nach einer Serie von Operationen wieder besser.
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