Prozess gegen Uwe Scheuch muss neu aufgerollt werden

Prozess gegen Uwe Scheuch muss neu aufgerollt werden
OLG Graz hat das Ersturteil aus "formalen Gründen" aufgehoben. In Klagenfurt muss nun ein neuer Richter entscheiden.

Der Kärntner Landesvize und FPK-Chef Uwe Scheuch (42) hat einen Etappensieg vor Gericht errungen: Das Oberlandesgericht Graz (OLG) hat am Donnerstag das Ersturteil des Klagenfurter Richters Christian Liebhauser-Karl aus "formalen Gründen" aufgehoben.

Scheuch war am 2. August 2011 in der sogenannten "Part of the Game"-Affäre wegen verbotener Geschenkannahme als Amtsträger am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Richter hatte es als erwiesen angesehen, dass der Politiker im Juni 2009 von einem potenziellen russischen Investor für das Beschaffen der österreichischen Staatsbürgerschaft Geld für die Parteikasse verlangt habe. Das Gespräch war von einem ehemaligen FPÖ-Mitarbeiter auf Tonband aufgezeichnet worden.

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Überraschung

Über seinen Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, hatte Scheuch Rechtsmittel ergriffen. Im Schriftsatz ist neben anderen Nichtigkeitsgründen auch von einem "Verstoß gegen das Überraschungsverbot" die Rede, wodurch der Angeklagte in seinen Verteidigungsrechten "beschränkt" gewesen sei.

Nach mehr als fünf Monaten kam der Senat 8 des OLG Graz unter Vorsitz von Richter David Greller zur Ansicht, dass die Rechtsbelehrung von Liebhauser-Karl "unzureichend" gewesen sei.

Der Erstrichter hatte nämlich darauf hingewiesen, dass nicht allein eine mögliche Staatsbürgerschaft für die Verurteilung ausschlaggebend gewesen sei, sondern auch "eine andere Sache". Das OLG Graz befand, dass der Klagenfurter Richter "konkreter" hätte sein müssen, zumal "eine andere Sache" (gemeint ist die mögliche Förderung eines Investments durch das Land) von der Korruptionsstaatsanwaltschaft gar nicht angeklagt worden war.

Aus "formalen Gründen" wurde daher das Ersturteil aufgehoben. In der Sache selbst hat die Berufungsinstanz nichts gesagt. Und sich damit zu Schuld oder Unschuld nicht geäußert.

 

 

Wiederholung

Jetzt heißt es in der Causa zurück an den Start. Im Unterschied zu einem Zivilverfahren muss in einem Strafprozess ein neuer Richter oder eine neue Richterin bestellt werden. Am Landesgericht Klagenfurt muss das Beweisverfahren neu geführt werden – so, als wäre bisher nichts geschehen.

Wann es zum zweiten Prozess kommt, ist noch nicht absehbar. "Ich glaube nicht, dass es noch vor dem Sommer sein wird", sagte Gerichtssprecher Martin Reiter.

Uwe Scheuch, der vom KURIER erfahren hat, dass das Urteil aufgehoben wurde, meinte lapidar: "Ich will das nicht kommentieren. Jeder kann sich selbst ein Bild machen."

Verwunderung

In Klagenfurter Gerichtskreisen sorgt die Aufhebung für Verwunderung, weil eine Rechtsbelehrung "nicht zwingend vorgeschrieben" sei. Gerichtssprecher Reiter sagt: "Es handelt sich um eine reine Formalentscheidung, die in der österreichischen Rechtssprechung einzigartig ist."

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