Polizei stellte Studenten an die Wand

Polizei stellte Studenten an die Wand
Der UVS rüffelte zwei Grazer Polizisten. Sie hatten eine Amtshandlung in Wild-West-Manier ausgeführt.

Auf freier Strecke hielten zwei Polizisten in Graz eine Straßenbahn an und stürmten in Wild-West-Manier in den Fahrgastraum. Musikstudent Martin Schönbauer, 25, wusste nicht, wie ihm geschah. Er wurde ins Freie gezerrt, musste sich an eine Hauswand stellen und wurde wie ein Schwerverbrecher durchsucht.
Ein krasser Fehlalarm: Der strebsame Student hatte nichts mit dem Diebstahl einer Geldbörse in einer Schule zu tun. Der zweifache BAK-Absolvent kam mit Kollegen gerade von einer Prüfung an der Uni.

Erniedrigend

Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark rügt nun das rüde Vorgehen der Beamten auf das Schärfste. Weder hätten sie zunächst einen Ausweis verlangt, noch zum Mitkommen aufgefordert oder den Studenten wenigstens mit dem Verdacht konfrontiert. Für Richter Erich Kundegraber in mehrfacher Hinsicht eine Rechtsverletzung: Die Amtshandlung sei nicht nur inkorrekt, sondern unverhältnismäßig und nicht angemessen abgelaufen. Den jungen Mann vor den Augen zahlreicher Fahrgäste an die Wand zu stellen, sei gemäß Menschenrechtskonvention zudem erniedrigend.

Die Polizisten wurden nicht nur gerüffelt, sondern zum Verfahrenskostenersatz verurteilt: 1673,90 Euro. Der eine Beamte wollte überhaupt nichts gesehen haben, der andere - schärfere - Beamte stellte alles in Abrede. Doch dem Richter standen etliche Zeugen aus dem Fahrgastraum zur Verfügung. Darunter eine Schülerin: "Die Polizei ist schon sehr grob vorgegangen."

Willkürlich

Wie kam es zu dieser Willküraktion? In der Straßenbahn war eine Schülerinnengruppe, die in dem Studenten den Dieb der Geldbörse erkannt haben will und die Polizei verständigte. Das reichte für die massive Amtsgewalt. Im Nachhinein hatten die Mädchen ein schlechtes Gewissen, sich geirrt zu haben.

"Ich bin mir wie in einem schlechten Film vorgekommen", schildert Martin Schönbauer. Entschuldigt hat sich niemand bei ihm. "Nur dem Rechtsvertreter der Polizei war es irgendwie schon peinlich."

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