Neonazi-Morde: 3. Verdächtige entlastet

Neonazi-Morde: 3. Verdächtige entlastet
Das NSU-Mitglied Beate Zschäpe soll nicht direkt an den neun Mordenbeteiligt gewesen sein. Ob sie als Kronzeugin geführt wird, ist noch offen.

Am 8. November stellte sich Beate Zschäpe der Polizei. Seit zwei Wochen sitzt das 36-jährige Mitglied der rechtsextremistischen Gruppierung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) in Untersuchungshaft und schweigt beharrlich.

Zschäpe wird beschuldigt, gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die NSU gebildet und von Zwickau (Bundesland Sachsen) aus operiert zu haben. Den beiden Männern wird zur Last gelegt, neun Kleinunternehmer türkischer beziehungsweise griechischer Herkunft zwischen 2000 und 2006 getötet und 2007 die 22-jährige Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen zu haben.

Seit dem Suizid von Böhnhardt und Mundlos gilt Zschäpe als einziges NSU-Mitglied, das zur Aufklärung der Morde beitragen kann. Direkt an diesen beteiligt war sie indes nicht, wie jetzt bekannt wurde. "Nein, die Erkenntnis haben wir bisher nicht, deutlich nicht", zitiert die Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung Äußerungen von Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts. Es gebe einen Anfangsverdacht, aber noch keinen dringenden Tatverdacht. Publik wurden weiters erste Aussagen von Zschäpe bei der Zwickauer Polizei. Laut Süddeutsche seien die Terroristen für sie "ihre Familie" gewesen. Nach deren Suizid und dem Anzünden ihres letzten Verstecks soll auch sie über Selbstmord nachgedacht haben. Mehrmals soll die 36-Jährige Wohnungen in Ostdeutschland für sich, Mundlos und Böhnhardt angemietet haben und hierfür Dokumente mit mindestens sechs Decknamen verwendet haben, die ihr teilweise von Unterstützerinnen zur Verfügung gestellt worden seien.

Ein Bericht des Focus, wonach die Bundesanwaltschaft Zschäpe einen "informellen Deal " anbieten wolle, um weitere Drahtzieher ausfindig zu machen und weitere Straftaten zu verhindern, wurde dementiert. "Die Frage der Anwendung der Kronzeugenregelung stellt sich erst am Ende einer Hauptverhandlung", erklärte Marcus Köhler, Sprecher der Bundesanwaltschaft.

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