Nazi-Lieder bei Feier in Landesregierung
Auf das "Schärfste und Entschiedenste zurückgewiesen" hat ein Kärntner Kommunalpolitiker den Vorwurf der Wiederbetätigung: Laut einer Anzeige der Personalvertretung hat sich der freiheitliche Mandatar bei einer Feier zum 50. Geburtstag einer Kollegin in der Kärntner Landesregierung als Hitler-Darsteller produziert, sei im Stechschritt durch den Raum marschiert, habe "Ich kapituliere nicht!" gerufen und Nazi-Lieder gesungen. Personalvertretungsobmann Gernot Nischelwitzer: "Mitarbeiter haben mir empört und geschockt davon erzählt. Daraufhin habe ich den Vorfall sofort der Landesamtsdirektion gemeldet."
Landesamtsdirektor Dieter Platzer: "Laut Strafprozessordnung musste ich die von der Personalvertretung unterschriebene Schilderung des Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft weiterleiten." Die Anklagebehörde bestätigt "Ermittlungen in Richtung Verbotsgesetz", hüllt sich aber ansonsten in Schweigen.
Verleumdung
"Ich behalte mir die Einbringung von Anzeigen wegen Verleumdung, übler Nachrede und/oder Kreditschädigung sowie ferner allfällige zivilrechtliche Schritte gegen die Urheber der Vorwürfe ausdrücklich vor", betonte der FPK-Politiker dem KURIER gegenüber. Er habe jedoch "völliges Vertrauen in die unabhängige Justiz", die diese Vorwürfe "mit Sicherheit" entkräften werde.
Null Toleranz
Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Parteifreund des Beamten, ließ ausrichten, dass er "keinerlei strafrechtswidriges Verhalten im Amt dulde und es null Toleranz bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz" gebe. Über disziplinarrechtliche Schritte werde erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden.
Der Landesbeamte, ein Jurist, ist also weiterhin an seiner Dienststelle beschäftigt und mittlerweile auch "anwaltlich
vertreten". Das könnte er möglicherweise noch gut gebrauchen, denn von der Personalvertretung dürfte er keine große Unterstützung bekommen. Nischelwitzer: "Von mir gibt es da bestimmt keinen Rückhalt. Mein Vater war sieben Jahre im Konzentrationslager und ich selbst bin auf die österreichische und Kärntner Verfassung angelobt – da steht davon nichts drin."
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