Martin Graf: Rückzug auf Raten

Martin Graf: Rückzug auf Raten
Martin Graf zieht in der Stiftungsaffäre die Reißleine und tritt zurück. Die Probleme bleiben – es drohen Schadenersatz-Klagen.

Martin Graf geht. Zwei Wochen lang hat sich der in eine Stiftungsaffäre verstrickte Dritte Nationalratspräsident gewehrt. Am Montag zog er dann doch die Reißleine und erklärte seinen Rücktritt – nicht als Nationalratspräsident, sondern nur als Vorstand jener Privatstiftung, die für ihn wie für die FPÖ zunehmend zum Problem wurde. War’s der Druck der Partei? "Der Schritt ging von Graf aus, und wir sind weiter überzeugt, dass kein Fehlverhalten stattgefunden hat", sagt Norbert Hofer, Stellvertreter von Parteichef Strache zum KURIER.

Wie berichtet, lieferte sich Graf einen nun gerichtsanhängigen Streit mit der 90-jährigen Pensionistin Gertrud Meschar, die Graf sowie seine blauen Parteifreunde Alfred Wansch und Michael Witt aus dem Führungsgremium ihrer Stiftung entfernen will.

Kurze Entlastung

Die erhoffte Entlastung, die Grafs Demission bringen sollte, dürfte nur von kurzer Dauer sein. Denn Witt und Wansch verweigern weiterhin einen Rücktritt – dementsprechend muss die Justiz über ihre Abberufung befinden. Entscheidet das Gericht im Sinne der Stifterin, droht Graf noch größeres Ungemach. Denn Meschars Wunschkandidat für den Stiftungsvorstand ist Anwalt Alexander Hofmann. Und der stellt schon jetzt Schadenersatz-Klagen in Aussicht: "Der neue Stiftungsvorstand muss die Stiftung auf den ursprünglichen Zweck zurückführen und wieder Liquidität herstellen. Zudem wird der neue Vorstand Schadenersatz-Klagen prüfen – immerhin kommen Gutachten zu dem Schluss, dass die angeblich guten Immobilien-Geschäfte keine solchen waren", sagt Hofmann zum KURIER.

Wie kommt er dazu? Graf hatte als Stiftungsvorstand jenes Döblinger Haus gekauft, in dem sein Bruder ein Restaurant führt und an dem er, Graf, finanziell beteiligt ist. Laut Graf war der Kauf ein formidables Investment.

Stifterin Meschar und ein Gutachter sehen das anders: Die Immobilie sei 350.000 bis 380.000 € wert, die Differenz zur Kaufsumme von 500.000 € gilt als Schaden. Meschar könnte dies einklagen und bei einem derartigen Verfahren hat sie einen Vorteil: Es gilt die Beweislast-Umkehr, sprich: Das blaue Trio müsste beweisen, dass der Kauf doch ein gutes Geschäft war.

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