Mahnruf für "Bauernflosch'n, halt die Gosch'n!"

Mahnruf für "Bauernflosch'n, halt die Gosch'n!"
Dieser und andere Sager werden im Parlament geahndet.

Im Plenum des Nationalrats darf man sagen, was man will - theoretisch. Denn werden Mandatare zu untergriffig, gibt es einen "Ordnungsruf". 81 Mal wurden Abgeordnete in der aktuellen Gesetzgebungsperiode (seit 28. September 2008) darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen des guten Geschmacks überschritten haben. Vorne auf der Liste der rhetorischen Rüpel: Gerald Grosz (BZÖ) mit neun und Peter Pilz (Grüne) mit acht Ordnungsrufen.

Formal obliegt es dem Nationalratspräsidenten, zu entscheiden, was geahndet wird. Pauschal-Urteile wie "Lügner" oder "korrupt" sind grundsätzlich tabu. Bei Gerald Grosz waren es Aussagen wie "Weltmeister der Heuchelei" und "Kleinganoven". SPÖ-Mandatar Hannes Jarolim befundete, Peter Westenthaler sei "verhaltensgestört".

ÖVP-Mann Franz Eßl sagte zu Grosz, sein "Hirn" sei "abgebrannt". Für FPÖ-Mann Wolfgang Zanger war klar, dass die ÖVPler Fritz Grillitsch und Niki Berlakovich nach dem Motto Politik machen: "Bauernflosch`n, halt die Gosch`n!" - ein Fall für einen Ordnungsruf.

Wie auch Ewald Stadlers Einschätzung der FPÖ: Der Orange befand, die Blauen machten "die Beine breit, wenn es darum geht, dass Ihnen zwei Koalitionsparteien ein frivoles Angebot machen". Andere Beispiele? ÖVP-Mann Erwin Spindelberger urteilte unfein über Grosz` Körpergröße ("kleiner Ozwickter"), Westenthaler (BZÖ) erklärte die Grünen zur "parlamentarischen Schlepperbande".

Man muss nicht stänkern, um abgemahnt zu werden: FPÖ-Mann Harald Vilimsky wurde wegen Bequemlichkeit gerügt. Bei einer namentlichen Abstimmung ließ er die Stimmkarte von einem anderen Mandatar zur Urne tragen. Das widerspricht der direkten, persönlichen Stimmabgabe. Parteifreund Martin Graf musste ihn zur Ordnung rufen.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

  • Hintergrund

  • Kommentar

Kommentare