Kurz: Einbürgern nach nur sechs Jahren

Kurz: Einbürgern nach nur sechs Jahren
Als Voraussetzung nennt der Integrations-Staatssekretär: Regelmäßige Arbeit, Steuern zahlen, keine Sozialhilfe, Deutsch auf Maturaniveau.

Bisher wurde die Staatsbürgerschaft oft verschenkt, künftig soll man sie sich verdienen", findet Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz. Seine Pläne für ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz sieht drei Stufen vor: Wer "ausgezeichnet" integriert ist, soll schon nach sechs Jahren legalen Aufenthalts in Österreich Staatsbürger werden können. Wer nur "ausreichend" integriert ist, hat wie schon bisher erst nach zehn Jahren Chance auf Erhalt der Staatsbürgerschaft. Und wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft nicht, so die Eckpunkte der Novelle.

Unter "ausgezeichnet" integriert versteht Kurz: regelmäßige Arbeit, Steuern und Abgaben zahlen, keine Sozialhilfe, Deutsch auf Maturaniveau und drei Jahre lang ehrenamtlich arbeiten.

Mit "ausreichend" integriert ist gemeint: Unbescholtenheit, Selbsterhaltungsfähigkeit und Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau – sowie einen erfolgreich Staatsbürgerschafts-Test. Ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen mit schweren Behinderungen.

Die Novelle muss nun mit dem Koalitionspartner SPÖ abgestimmt werden. Ein Beschluss im Ministerrat ist für Dezember oder Jänner 2013 anvisiert.

Die Grünen bemängeln in einer ersten Stellungnahme, dass der "europäische Trend" in Richtung Einbürgerung nach fünf Jahren gehe. Kritisiert wird auch, dass hier geborene Babys, deren Eltern einen ausländischen Pass haben, nicht die Staatsbürgerschaft erhalten. Lob kommt von der Industriellenvereinigung, die Novelle sei "grundsätzlich zu begrüßen".

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