Mangelnder Klimaschutz: Menschenrechtsgericht verurteilte Schweiz

Mangelnder Klimaschutz: Menschenrechtsgericht verurteilte Schweiz
Eine Gruppe Schweizer Seniorinnen haben ihre Regierung verklagt. Sie seien von Klimakrise als vulnerable Gruppe besonders betroffen.

 Das Europäische Menschenrechtsgericht (EGMR) hat in einem wegweisenden Urteil die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. 

Zweite Klage wurde zurückgewiesen

Die Richterinnen und Richter gaben einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Die Klimaklage eines ehemaligen Bürgermeisters eines französischen Küstenortes wies das Gericht in Straßburg am Dienstag hingegen zurück.

Wegweisendes Urteil 

Die Straßburger Urteile könnten nach Ansicht von Experten im Vorfeld der Entscheidungen ein Wendepunkt im Kampf gegen den Klimawandel sein. Denn durch die Urteile könnten Regierungen zu einer ehrgeizigeren Klimapolitik gezwungen werden.

Der EGMR wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen. Diese enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen zum Umweltschutz. Dennoch verpflichtete der Gerichtshof in früheren Fällen, bei denen es um die Industrie und die Müllwirtschaft ging, Staaten zur Erhaltung einer "gesunden Umwelt". Dabei beriefen sich die Richter auf Artikel 8 der Konvention - dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
 

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