Kinderheime: Anwalt will weiteren Opfern Pension verschaffen

Kinderheime: Anwalt will weiteren Opfern Pension verschaffen
Immer mehr ehemalige Heimkinder erheben Ansprüche nach den Verbrechens­opfergesetz. Das österreichische Bundessozialamt warnt vor "Enttäuschung".

Er kämpft für Tierschutz, hat den Papst geklagt und eröffnete Heimkindern eine neue Möglichkeit, Entschädigungen zu bekommen: Der deutsche Anwalt Christian Sailer, 76, wird mit Anfragen aus Österreich überhäuft.

Wie der KURIER berichtete, hat der Jurist für die 68-jährige Heike K. (Name von der Redaktion geändert) eine staatliche Pension nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) erwirkt (siehe Zusatzbericht unten). Das österreichische Bundessozialamt sieht es als erwiesen an, dass unter anderem sexueller Missbrauch im Tiroler Kinderheim St. Martin Grund für die spätere Berufsunfähigkeit Heike K.s war. Sie bekommt nun ein Vielfaches ihrer nur rund 260 Euro betragenden Pension vom Staat ausgezahlt.

Jetzt hat Sailer den nächsten Pensionsantrag nach dem Verbrechensopfergesetz eingereicht (siehe Faksimile). Wieder für ein ehemaliges Tiroler Heimkind. "Den Antrag von Frau Claudia K. habe ich am 31. Juli abgeschickt", sagt Sailer.

Claudia K., 47, im Gespräch mit dem KURIER: "Ich bin in den Heimen Scharnitz und St. Martin vergewaltigt worden." Zwei Klosterschwestern hätten sich im ersten, ein Hausarbeiter im zweiten Heim an ihr vergangen. Über die gefängnisähnlichen Zustände samt Einzelhaft im "Karzer" von St. Martin und Zwangsarbeit wurde bereits berichtet.

Ursprung Kinderheim

Heute erhält Claudia K. eine kleine Invaliditätspension. "Ich schaffe keinen Job." Sie war medikamentenabhängig. "Frau K. entwickelte eine Reihe von psychischen Störungen und psychosomatischen Erkrankungen, die, wie bereits erwähnt, in der Zeit ihrer Heimaufenthalte ihren Ursprung haben", heißt es im klinisch-psychologischen Kurzbericht der Psychotherapeutin Ulrike Paul. Anwalt Sailer sieht "gute Chancen, dass Frau Claudia K. die Pension durch das Bundessozialamt zuerkannt wird".

Einen weiteren Pensionsantrag nach dem VOG will er demnächst für den Tiroler Christian D. einreichen. Ihm werden u. a. "Anpassungsstörung", "posttraumatische Belastungsstörung" und "Depressionen" attestiert. Alkohol- und Drogenmissbrauch habe er überwunden, sagt Christian D., "aber ich habe noch immer schlaflose Nächte und Albträume". Auch er sei in Tiroler Heimen als Bub sexuell missbraucht und misshandelt worden. Neben der Pension überlegt D., das Land Tirol "auf Schmerzensgeld zu klagen".

Im Bundessozialamt sind nach den KURIER-Berichten über die erste Verbrechensopferpension für ein ehe­maliges Heimkind 15 der­artige Anträge eingegangen. Weitere werden wohl folgen, weil nun auch die Ver­brechensopfer-Organisation Weisser Ring ihre Klienten auf die Möglichkeit hinweisen will. Auch der Wiener Opferanwalt Johannes Öhlböck hat "15 bis 20 ehemalige Heimkinder über diese Möglichkeit informiert".

Kein Monopol

Sein deutscher Kollege Sailer meint: "Es ist viel in Bewegung." Er freut sich, dass auch österreichische Kollegen die Entschädigung nach dem VOG aufgreifen. "Ich hab’ ja kein Monopol darauf."

Im Bundessozialamt warnt man vor voreiligen Schlüssen: "Wir brauchen Gutachten. Sachverständige müssen bestätigen, dass Vorkommnisse vor 40, 50 Jahren den Verdienstentgang verursacht haben. Eine erhebliche Wahrscheinlichkeit muss bestehen." "Die Sorge ist, dass wir viele Menschen enttäuschen müssen", wird Günther Schuster, Leiter des Bundessozialamtes, im ORF zitiert. Auch der Präsident des Weissen Rings, Udo Jesionek, sagte auf KURIER.at: "Es wird nicht so einfach sein. Man muss nachweisen, dass der jetzige Zustand kausal auf das Geschehen im Heim zurückzuführen ist."

Das Gesetz: Psychologen und Ärzte sind am Wort

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Prinzipiell hat jedes Opfer von Verbrechen die Möglichkeit, Anspruch nach dem Verbrechensopfergesetz zu erheben. Dafür braucht es keinen Rechtsbeistand, Formulare gibt es bei den Regionalstellen des Bundessozialamtes. Eine Pension nach dem Verbrechensopfergesetz wird dann zuerkannt, wenn das Opfer nachweisen kann, dass der Verdienstentgang durch gesundheitliche Folgen direkt mit dem Verbrechen (z. B. Missbrauch in Heimen) in Zusammenhang steht. Es benötigt keine 100-prozentige Beweisführung, sondern hohe Wahrscheinlichkeit. Psychologische und ärztliche Attests werden dafür benötigt. Auch das Bundessozialamt zieht bei der Prüfung jedes Falles medizinische Experten zu Rate.

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