Keine Entlassung, wenn Polizist pädophil ist

Keine Entlassung, wenn Polizist pädophil ist
Sechs Beamte sammelten Kinderpornos auf ihren Computer und dürfen dennoch weiterhin ihren Dienst tun.

Wenn ein Polizist auf seinem Laptop über 1000 Bilder mit kinderpornografischem Material sammelt, dann ist das kein Grund für eine Entlassung. 21 derartige Fälle wurden in den vergangenen zehn Jahren von der Disziplinarkommission im Innenministerium untersucht, in acht Fällen wurde in erster Instanz eine Entlassung ausgesprochen.

Von diesen acht wurden anschließend aber sechs wieder rückgängig gemacht, teilte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auf Anfrage des BZÖ mit. Eine Geldstrafe reiche aus, befand die Berufungskommission.

Diese Disziplinaroberkommission, so der Fachbegriff, sitzt im Bundeskanzleramt und wird auch aus den Spitzen der Landespolizeidienststellen gebildet. Vorsitzender des Senats XI ist Martin Kreutner, der als Korruptionsbekämpfer bekannt ist. Aber auch zahlreiche Sicherheitsdirektoren, honorige Wiener Hofräte und Stadthauptmänner sitzen in diesem Gremium.

„Barmherzige Brüder“

Mindestens ein Spitzenpolizist sitzt dann in jenem Dreier-Senat, der diese Entlassungen auf Herz und Nieren prüft. Intern wird dieser Senat gerne auch „barmherzige Brüder" genannt. Hier wurden etwa auch die Entlassungen jener Polizisten zurückgewiesen, die den Afrikaner Bakary J. in einer Wiener Lagerhalle gefoltert hatten. In gerade einmal zwei Fallen bestätigte der Dreier-Senat dann die Entlassung wegen Kinderpornografie, in den anderen sechs Fällen wurden Unbescholtenheit, psychische Behandlung oder bisher tadellose Dienstverrichtung als Milderungsgründe angeben.

„Die Ministerin hat eine Null-Toleranz-Politik bei Pädophilen", sagt Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Die zwei (weisungsfreien) Vertreter des Ministeriums und sogar die Personalvertreter erwiesen sich tatsächlich in erster Instanz als sehr streng. Von 13 eingeleiteten Disziplinarverfahren endeten neun mit Verurteilungen.

„Im Strafrecht gibt es ja auch die Möglichkeit des automatischen Amtsverlustes", sagt Grundböck. Bei der Speicherung von Kinderpornos auf dem PC ist die Höchststrafe zwei Jahre, für den Amtsverlust sind aber zwölf Monate (bedingter) Haft notwendig. Ersttäter bekommen bei Gericht aber meist Strafen zwischen drei und sechs Monaten auf Bewährung – also zu wenig.

„Untergebracht"

„Wenn wir sie schon nicht entlassen dürfen, so haben wir sie in speziellen Einsatzbereichen untergebracht", sagt Grundböck. Das wäre etwa Bekleidungsausgabe oder Ähnliches im Innendienst, glücklich sei man darüber aber nicht.Rein statistisch haben laut aktuellen Untersuchungen jedenfalls ein Prozent der Männer pädophile Neigungen, quer durch alle Berufsschichten. Bei rund 30.000 aktiven Polizisten ist die Zahl der Erwischten also vergleichsweise relativ klein.

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