Kein Prozess gegen Prinz Frisos Begleiter

Kein Prozess gegen Prinz Frisos Begleiter
Erleichterung am Arlberg: Am Freitag stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Verfahren gegen Florian Moosbrugger ein.

Rund sechs Monate lang wurde nach dem Lawinenunglück des niederländischen Prinzen Friso am 17. Februar in Lech am Arlberg ermittelt.

Am Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Feldkirch mit, dass das Verfahren gegen Prinz Frisos Freund und Begleiter, Post-Hotel-Direktor Florian Moosbrugger, wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach umfangreichen Erhebungen eingestellt wurde.

Seit Jahrzehnten hatten die Mitglieder der niederländischen Königsfamilie ihre Winterurlaube traditionell im noblen Wintersportort am Arlberg verbracht. Doch am 17. Februar setzte ein schreckliches Lawinenunglück der winterlichen Idylle ein jähes Ende: Königin Beatrix’ zweitältester Sohn und Florian Moosbrugger, 42, wurden bei einer Abfahrt im freien Skiraum von Schneemassen verschüttet.

Der damals 43-jährige Prinz lag 25 Minuten unter der Lawine und erlitt einen Herzstillstand. 50 Minuten lang wurde er nach seiner Bergung reanimiert. Nach einer Woche in der Innsbrucker Trauma-Intensivstation stand fest, dass er massive Gehirnschäden aufgrund des Sauerstoffmangels erlitten hatte. Er liegt im Koma und wird in einer Klinik in London betreut.

Lawinengefahr

Kein Prozess gegen Prinz Frisos Begleiter

Heinz Rusch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, führte am Freitag mehrere Umstände an, warum Florian Moosbrugger strafrechtlich nicht verantwortlich ist: So seien beide geübte Ski- und Variantenfahrer gewesen, bei denen keiner eine Führungsrolle eingenommen habe. Zudem sei beiden bewusst gewesen, "dass mit dem Befahren von Tiefschneehängen im freien Skiraum stets die Gefahr einer Lawinenauslösung und -verschüttung verbunden ist". Deshalb hätten beide auch Lawinenverschüttetensuchgeräte getragen.

Zudem vertritt die Anklagebehörde die Ansicht, "dass bei Berücksichtigung der bei Skitouren notwendigen Eigenverantwortlichkeit nicht der Geübtere oder Erfahrenere allein deshalb verantwortlich gemacht werden kann, weil er die Führung übernommen oder die Route ausfindig gemacht hat".

Florian Moosbrugger war am Freitag für den KURIER zu keiner Stellungnahme erreichbar. In Lech ist die Erleichterung jedenfalls groß: "Der ganze Ort hat darauf gehofft, dass die Entscheidung so ausfällt", sagt Bürgermeister Ludwig Muxel. "Sie ist richtig, natürlich."

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