Kärnten: Volksanwaltschaft prüft Saualm
Zugenagelte Toiletten, verschimmeltes Essen, keine Heizung: Seit Jahren werden Missstände in der Asylwerber-Unterkunft auf der Kärntner Saualm kolportiert. Der Vorwurf, wonach es dort untergebrachten Personen zudem untersagt wird, das Quartier überhaupt zu verlassen, hat nun die Volksanwaltschaft auf Trab gebracht. Sie hat seit 1. Juli mehr Kompetenzen als bisher und will die Zustände im besagten Quartier genauer unter die Lupe nehmen.
Dass Kärntens Landeschef Gerhard Dörfler der Volksanwaltschaft dafür die Zuständigkeit abspricht, kratzt die Volksanwälte nur wenig. "Wir haben alle Unterlagen des Landes angefordert und werden klären, ob es sich (bei der Unterbringung der Asylwerber, Anm.) um ,eine Anhaltung" handelt. Wenn dem so ist, dann fällt die Einrichtung unter die neuen Kompetenzen. Eine Überprüfung der Menschenrechtsstandards kann dann dort durch unangemeldete Kontrollbesuche stattfinden. Wir werden nicht lockerlassen", sagt die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Terezija Stoisits.
Besuche
Mit unangemeldeten Besuchen durch Kommissionen, die die Volksanwaltschaft ausschickt, haben ab Herbst jedenfalls viele Einrichtungen, in denen es um den Entzug von Freiheit geht, zu rechnen. Basis dafür ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den Österreich im Rahmen der UNO eingegangen ist (OPCAT-Abkommen). Österreichweit sind 4600 Einrichtungen betroffen – auch private. 700 davon sollen pro Jahr geprüft werden.
Stoistis präzisiert, worum es genau geht: "Es sind Orte, an denen Personen aufgrund einer Entscheidung einer Behörde oder auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann."
Die Liste der Einrichtungen ist lang: Es geht um alle Festnahmen und Anhaltungen durch die Polizei und den Strafvollzug – und damit um alle Polizeistationen, Schubhaft-Einrichtungen, Erstaufnahme-Zentren für Asylwerber und Gefängnisse. Dazu kommen: Kasernen, Einrichtungen der geschlossenen Psychiatrie, Pflegeheime, geriatrische Zentren und Orte, an denen Kinder und Jugendliche von der Jugendwohlfahrt untergebracht sind – wie Heime, Krisenzentren oder Wohngemeinschaften.
Startklar
Mitte September sind die Kommissionen startklar, die die Kontrollen unangemeldet durchführen werden. Jene zur Sicherheitsverwaltung nimmt Stoisits aus. "Da sind wir jetzt schon einsatzbereit. Wir haben dazu ausreichend Fachleute und Know-how aus den Kommissionen des früheren Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums. Wenn wir also von einer Großrazzia, einer Demonstration oder von Problemabschiebungen erfahren, können wir das sofort beobachten."
Laut Stoisits versteht die Volksanwaltschaft ihre Aufgabe stark präventiv. Schon das bloße Wissen um eine mögliche Kontrolle werde Folgen haben. Stoisits: "Wir meinen, dass das Vermeiden von menschenrechtsverletzenden Zuständen schon damit beginnt, dass alle Einrichtungen ständig auf der Hut sein müssen – und das 24 Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche."
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