Justiz erspart Sextäter die Haft

Justiz erspart Sextäter die Haft
Der Vergewaltiger eines 15-jährigen Mädchens muss keinen einzigen Tag seiner Strafe absitzen. Das Opfer ist empört.

Selten ist die Justiz so milde gestimmt wie im Fall eines mehrfachen Vergewaltigers aus Salzburg. Der Hundetrainer und ehemalige Leistungsrichter B. hatte 2007 ein damals 15-jähriges Mädchen vergewaltigt, das mit seinem Hund Bello Mitglied in dem Verein war. Er wurde zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Acht Monate davon sollte er hinter Gittern verbüßen, doch der 51-Jährige muss keinen einzigen Tag im Gefängnis absitzen.

Zunächst wurde der unbedingte Teil der Strafe Anfang 2012 auf sechs Monate heruntergesetzt, weil – so die Begründung – die Tat damals schon länger zurücklag und sich B. seither "wohlver­halten" habe. Und selbst diese sechs Monate wollte sich der Mann ersparen: Er beantragte die Verbüßung mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest.

Der Gefängnischef lehnte das Ansuchen ab, weil er eine missbräuchliche Verwendung nicht ausschließen konnte. Aus München ist gerade so ein Fall bekannt: Ein wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen verurteilter 41-jähriger Mann wurde aus der Sicherungsverwahrung in den Hausarrest entlassen. Während er die Fußfessel trug, soll er die siebenjährige Tochter einer Bekannten missbraucht haben und wurde nun erneut verhaftet.

Der Salzburger B. legte bei der aus zwei Richtern und einem Vollzugsbeamten zusammengesetzten Vollzugskammer Linz Beschwerde ein, dieser wurde statt­gegeben: Die Fußfessel wird unter strengen Auflagen zur Ausschaltung des Risikos bewilligt, wie Gerichtssprecherin Vizepräsidentin Elisabeth Nagele erklärt.

Hilferuf

Justiz erspart Sextäter die Haft

Das heute 22-jährige Opfer hat an Justizministerin Beatrix Karl einen Hilferuf gerichtet, damit genau das nicht passiert – vergebens. "Er bereut bis heute nichts", sagt die Frau im Gespräch mit dem KURIER über ihren Peiniger und ist empört: "Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe."

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