Zwei Wege zum neuen Familienbonus
Am 1. Jänner startet das fiskalpolitische Vorzeigeprojekt der Bundesregierung: der Familienbonus. Um bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr kann die Steuerlast dadurch bei entsprechendem Einkommen reduziert werden.
Um den Bonus in Anspruch zu nehmen, gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder im Nachhinein über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019. In diesem Fall wird der Familienbonus für das gesamte Jahr nachträglich auf einen Schlag geltend gemacht.
Die zweite Variante ist die laufende Entlastung über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers. Dazu muss das entsprechende Formular „E 30“ – einmalig – ausgefüllt und unterschrieben an das Unternehmen übermittelt werden. Dadurch verringert sich die Lohnsteuer bereits ab Jänner 2019 jeden Monat. Das Formular steht ab sofort auf der Homepage des Finanzministeriums unter familienbonusplus.at zum Download bereit. Alternativ dazu liegen die Formulare ab Anfang Dezember aber auch in den Finanzämtern auf.
„Eltern bestimmen dabei selbst, ob sie den Familienbonus Plus monatlich oder am Jahresende in Anspruch nehmen. Egal wie, das Finanzamt stellt sicher, dass die Entscheidung schnell und unbürokratisch umgesetzt wird“, betont Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP).
Der Familienbonus wurde Anfang Juli beschlossen und wird von Türkis-Blau als „Meilenstein“ und „größte Familienentlastung aller Zeiten“ gefeiert. 950.000 Familien und 1,6 Millionen Kinder würden dadurch entlastet. Kritiker wie SPÖ und Liste Pilz bemängeln freilich die soziale Treffsicherheit der Maßnahme. Ihrer Ansicht nach profitieren mittlere und höhere Einkommen weit mehr als Geringverdiener.
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