Wohlfahrtsfonds: Beiträge der Wiener Ärzte werden gesenkt

Die Fassade der Österreichischen Ärztekammer in Wien mit zwei Fenstern.
Bei der Pensionsvorsorge der Ärzte wird der Höchstbeitrag von 14 auf zwölf Prozent des Bruttogehalts reduziert.

Er ist gesetzlich festgeschrieben, dient als Altersvorsorge für Ärzte und deren Hinterbliebenen und ist seit Langem in seiner Sinnhaftigkeit umstritten: Der Wohlfahrtsfonds der Länder-Ärztekammern, der über verpflichtende Beiträge der Ärzte finanziert wird.

Immer wieder für Kontroversen sorgt insbesondere der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer, der mit Ende 2023 über ein beachtliches Volumen von 1,5 Milliarden Euro verfügte. Veranlagt in Aktien und in innerstädtischen Immobilien. Darunter so renommierte wie der Grabenhof und das früher zur Signa Holding gehörende Meinl-Haus in bester Innenstadt-Lage.

Interne Umfragen zeigen eine beachtliche Unzufriedenheit mit dem Wohlfahrtsfonds, kritisiert werden vor allem die Pflichtmitgliedschaft und die hohen Beiträge, denen aus der Sicht vieler Ärzte zu wenig Leistungen gegenüber stehen würden.

Tatsächlich müssen Ärzte bis zu 14 Prozent ihres Bruttogehalts an den Wohlfahrtsfonds abliefern.

Das ändert sich nun: Nach einem längeren internen Reform- und Diskussionsprozess wird der Höchstsatz von 14 auf zwölf Prozent gesenkt. Ein entsprechender Antrag wurde am Dienstagabend in der Vollversammlung der Wiener Ärztekammer mit nur zwei Gegenstimmen angenommen.

Gleichzeitig wird die Grundpension ab 2026 um 3,6 Prozent erhöht. Damit liege man über der rollierenden Inflation von 2,8 Prozent, heißt es aus der Kammer.

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