Wird Strache-Verfahren neu aufgerollt?

APA5956818-2 - 22112011 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - "Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz vor Beginn des Prozesses wegen Übler Nachrede in der Causa "Am Schauplatz" am Dienstag, 22. November 2011, im Wiener Landesgericht. Der Rechtsstreit zwischen Moschitz und der FPÖ geht damit in eine weitere Runde. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Nazi-Reportage: Staatsanwaltschaft prüft Fortführungsantrag eines ORF-Journalisten.

Der Rechtsstreit zwischen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und dem Journalisten Ed Moschitz könnte fortgesetzt werden. Der ORF-Mitarbeiter hat einen Fortführungsantrag im Verfahren gegen Strache gestellt. Der Vorhalt: Verleumdung und falsche Zeugenaussage.

Zur Vorgeschichte: Moschitz dreht 2010 für den ORF eine Reportage über zwei rechtsradikale Jugendliche aus Wien. Am 12. März 2010 besucht er mit den beiden eine Wahlkampfveranstaltung Straches. Dabei kommt es zum Eklat: Strache gibt während des Drehs an, „etwas Neonazistisches“ gehört zu haben. Einer der beiden jungen Skinheads sei von Moschitz dazu gedrängt worden, bekräftigen der FPÖ nahestehende Zeugen. Später meint der FPÖ-Chef, „Heil Hitler“ vernommen zu haben, dann ändert er seine Aussage auf „Sieg Heil“. Moschitz wird von Strache wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung angezeigt. Der wiederum zeigt den Politiker wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage an, der Nationalrat hebt Straches Immunität auf. Die Reportage geht am 25. März 2010 auf Sendung.

Im Mai 2013, nach mehr als drei Jahren, wurden die beiden Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt. „Ed Moschitz ist rechtskräftig freigesprochen“, sagt sein Anwalt Richard Soyer. Auf der Aufnahme von Moschitz seien weder „Sieg Heil“ noch der Hitlergruß zu hören. Drei Gutachter haben auf dem Originalband keine Manipulationen erkannt.

Tatrekonstruktion?

Straches Urteil ist nicht rechtskräftig, da Moschitz einen Fortführungsantrag gestellt hat. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt prüft, ob das Verfahren gegen den FPÖ-Chef neu aufgerollt wird. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Prüfung „in ein bis zwei Wochen“ abgeschlossen sein wird. Lehnt die Behörde die Fortführung ab, trifft ein Richter-Senat die endgültige Entscheidung.

Moschitz ärgert, dass Strache in mehr als drei Jahren niemals als Beschuldigter einvernommen worden ist. Außerdem fordert sein Verteidiger eine Tatrekonstruktion. Moschitz: „Ich habe höchstes Interesse, den Fall nochmals aufzurollen, um zu zeigen, dass das, was Strache sagt, nicht stimmt.“

Ein Sprecher der FPÖ: „Der Antrag ist noch nicht eingelangt. Derzeit können wir dazu nichts sagen.“

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