Wien Energie: Stadtverfassung regelt Notkompetenz des Bürgermeistes
Wien hat bereits selbst für Liquidität bei der Wien Energie gesorgt, damit diese weiter am Strom- und Gasmarkt mitmischen kann. Zwei Mal flossen 700 Millionen Euro - mittels Notkompetenz des Bürgermeisters. Diese ist in der Stadtverfassung geregelt. Zum Einsatz kommt sie in Ausnahmefällen. Solche gab es zuletzt angesichts von Pandemie und Krieg einige.
"Unverzüglich" an Gemeinderat melden
Ausgeführt wird die Kompetenz im Paragrafen 92 der Stadtverfassung. Dieser lautet: "Der Bürgermeister ist berechtigt, bei dringlichen Fällen in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich eines Gemeinderatsausschusses, des Stadtsenates oder des Gemeinderates fallen, unter seiner Verantwortung Verfügungen zu treffen, wenn die Entscheidung dieser Gemeindeorgane ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. Er hat die Angelegenheit jedoch unverzüglich dem zuständigen Gemeindeorgan zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen."
Wie die Magistratsdirektion mitteilte, können damit etwa Genehmigungen von Vertragsabschlüssen erteilt und Finanzierungen ermöglicht werden. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat von diesem Recht in der Causa Wien Energie zwei Mal Gebrauch gemacht. Der Bürgermeister habe die Angelegenheit im Sinne der Sache "unmittelbar und dringlich" behandelt, hieß es.
Termin ist 12. September
Die Entscheidungen würden unverzüglich den zuständigen Gemeindeorganen vorgelegt. Das bedeutet laut Magistrat, dass dies in der nächsten Sitzung des entsprechenden Gremiums durchgeführt werden muss. Für Zusammenkünfte der in diesem Fall zuständigen Organe gibt es bereits Termine. Der Finanzausschuss tagt am 12. September, der Stadtsenat am 13. September und der Wiener Gemeinderat am 21. September.
Notkompetenz schon fünf Mal genutzt
Laut Rathaus kam die Notkompetenz seit Beginn der Covid-Pandemie bisher fünf Mal zur Anwendung. Wie ein Sprecher des Stadtchefs auf APA-Anfrage erläuterte, wurden etwa der Gastro-Gutschein oder zuletzt die Ukraine-Soforthilfe damit in die Wege geleitet.
Die Beschlüsse sind danach im Gemeinderat zum Teil einstimmig nachträglich bestätigt worden. Rein theoretisch würde die Entscheidung des Bürgermeisters aber auch dann weiter gelten, wenn die politischen Gremien hier die Zustimmung verweigern.
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