Wie sicher ist ein sicheres Herkunftsland?

Abzuschiebende auf dem Weg ins Flugzeug.
Der Ministerrat verlängert heute die Liste der sicheren Herkunftsstaaten. In manchen davon wird gefoltert.

(Update: 13:15: Artikel erweitert um die Liste der bisherigen sicheren Herkunftsländer)

Österreich verschärft seine Linie in der Flüchtlingspolitik weiter: Beim heutigen Ministerrat wird Österreich die Liste der sicheren Herkunftsländer um sechs weitere erweitern, im Detail um Algerien, Georgien, Ghana, Marokko, die Mongolei und Tunesien. Bislang umfasste die Liste 40 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten.

Ein sicheres Herkunftsland zeichnet sich vereinfacht gesagt dadurch aus, dass Asylanträge aus diesen Staaten grundsätzlich abgelehnt werden, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Wenn ein Asylwerber aus einem sicheren Herkunftsland kommt, ist seine Chance auf Asyl verschwindend gering.

Aber was macht einen sicheren Herkunftsstaat zu einem solchen? Die Europäische Kommission zählt vier Punkte auf:

  • Keine Verfolgung
  • Keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Folter
  • Keine Androhung von Gewalt
  • Kein bewaffneter Konflikt

Alle diese Kriterien müssen in allen sechs Staaten gelten, damit diese sicher sind – aber tun sie das auch? Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlicht Jahr für Jahr Länderberichte, in denen sie die Menschenrechtslage einschätzt. Zu welchem Schluss kommt also Amnesty International, die sechs neuen sicheren Herkunftsstaaten betreffend? (Die folgenden Einschätzungen wurden auf der Grundlage der Jahresberichte 2015 erstellt)

Algerien

Angenehm ist es in Algerien jedenfalls nicht. Es kommt zu Anschlägen bewaffneter Gruppen in verschiedenen Teilen des Landes. Die gewaltsame Auflösung von Protesten ist an der Tagesordnung, kritische Journalisten werden wegen Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Es existieren inoffizielle Haftanstalten, die nicht dem Justizministerium unterstehen, in denen in der Vergangenheit immer wieder Folter angewandt wurde. In Algerien gibt es die Todesstrafe, sie wird allerdings seit 1993 nicht mehr vollstreckt. Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet; es gibt zudem eine rechtliche Bestimmung, dass ein Täter nach einer Vergewaltigung straffrei ausgeht, wenn das Opfer jünger als 18 Jahre ist und den Täter heiratet. Ein sicheres Herkunftsland stellt man sich anders vor.

Georgien

In Georgien werden religiöse und sexuelle Minderheiten diskriminiert; es gab 2014 gewalttätige Angriffe auf Oppositionspolitiker. Im selben Jahr musste eine öffentliche Veranstaltung zum Internationalen Tag gegen Homophobie abgesagt werden, weil die Behörden die Sicherheit der Teilnehmer nicht garantieren konnten.

Ghana

Die Situation in Ghana ist besser: Es hat ein demokratisches System und eine aktive Zivilgesellschaft, auch wirtschaftlich steht es besser da als viele seiner Nachbarländer. Amnesty kritisiert die Situation in den Gefängnissen und das homophobe Klima im Land, aber die Kriterien eines sicheren Herkunftslandes scheint Ghana viel eher zu erfüllen als andere.

Marokko

Warum das nordafrikanische Land auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten ist, ist unverständlich: Amnesty International hat aufgrund der Situation in Marokko eine „Stop Folter“-Kampagne ins Leben gerufen, unter anderem werden seitens der marokkanischen Sicherheitsbeamten Schläge, Sauerstoffentzug, simuliertes Ertränken („Waterboarding“), physische und sexuelle Gewalt eingesetzt, um Geständnisse zu erzwingen, die oft keine sind. 173 Fälle von Folter zwischen 2010 und 2014 liegen dem Amnesty-Bericht zugrunde. Die Foltergefahr besteht ab dem Zeitpunkt der Festnahme. Protestierende werden von Polizisten geschlagen. Folter sei zwar nach marokkanischem Recht verboten, komme aber in der Praxis weiterhin vor.

Mongolei

Die Mongolei ist ein nachvollziehbarer Kandidat für ein sicheres Herkunftsland. Die Todesstrafe wird nicht mehr vollstreckt und das Land hat ein demokratisches System. Amnesty kritisiert unfaire Gerichtsverfahren, insbesondere wenn Politiker involviert sind, und Zwangsräumungen.

Tunesien

Die Lage in Tunesien ist ähnlich wie in Marokko – also schlecht: Es gibt Berichte über Folter von Gefangenen in Polizeigewahrsam, mindestens ein Häftling starb unter ungeklärten Umständen in Haft. Der UN-Sonderberichterstatter beklagte 2014 außerdem über die fehlende strafrechtliche Verurteilung von Folterern. Frauen werden weiterhin systematisch diskriminiert und es gilt wie in Algerien, dass Vergewaltiger straffrei bleiben, wenn sie das Opfer heiraten, das in Tunesien dafür unter 20 Jahre alt sein muss.

Und wie sieht die österreichische Analyse der neuen Drittstaaten aus? Die Einschätzungen seien "nach detaillierter Prüfung" vorgenommen worden, wird das Innenministerium auf orf.at zitiert. Abrufbar sind sie unter www.staatendokumentation.at, sagt der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck. Allerdings: Nur gegen eine Gebühr von 60 Euro. Wer wissen möchte, wie der Staat Österreich im Gegensatz zu Amnesty International zu der Einschätzung kommt, in Marokko würde nicht gefoltert, muss dafür zahlen. Der Antrag auf Nutzung der Staatendokumentation wurde seitens des KURIER gestern Nachmittag gestellt und bislang nicht bearbeitet.

Abseits dessen, sagt die Pressesprecherin des Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen in Wien, Ruth Schöffl, würde es nicht heißen, dass ein Asylantrag per se abgelehnt werden darf, nur weil der Ministerrat ein Land als sicheres Herkunftsland einstuft. "Es muss sichergestellt sein, dass jeder ein ordentliches Verfahren bekommt, unabhängig vom Herkunftsland."

Bisher galten als sichere Herkunftsstaaten alle EU-Mitgliedsstaaten plus:

Albanien

Australien

Bosnien und Herzegowina

Island

Kanada

Kosovo

Kroatien

Mazedonien

Montenegro

Neuseeland

Norwegen

Schweiz

Serbien

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