Widerstand gegen "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe
Die von Bundesregierung und Ländern geplante "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe ruft immer mehr Kritiker auf den Plan. Volksanwalt Günther Kräuter warnte am Donnerstag vor massiven Verschlechterungen für Kinder und Jugendliche und sah in den Plänen von Türkis-Blau einen "krassen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention".
Derzeit gibt das "Kinder- und Jugendhilfegesetz" Jugendhilfebehörden und Jugendämtern in den Ländern einen Rahmen vor. Dieser wurde 2013 verschärft und sieht unter anderem ein Vier-Augen-Prinzip zur Gefährdungsabklärung vor, sowie (auch verpflichtende) "Erziehungshilfen". Die Maßnahmen können im Extremfall bis zum Entzug des Sorgerechts der Eltern führen. Außerdem ist die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft verpflichtend vorgesehen. Die von Regierung und Ländern geplanten "Kompetenz-Entflechtungen" würde zu einer Zersplitterung dieser Vorgaben führen, warnen Experten aus der Praxis.
"Mehr Aufsplitterung und Ungleichbehandlung"
"Eine Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe verschärft die Probleme durch noch mehr Aufsplitterung und Ungleichbehandlungen", sagte Kräuter bei einer Pressekonferenz mit der Bundesjugendvertretung am Donnerstag. Die Pläne der Regierung würden bei allen mit Kinder- und Jugendhilfe befassten Organisationen auf Fassungslosigkeit stoßen. Man sei "schockiert", berichtete Kräuter. Mit diesem Vorhaben "wird ein Problem, das seit Jahren besteht, weiter verschärft". "Das ist völlig unerklärlich", sagte Kräuter und forderte die Einrichtung einer Parlamentsenquete zu diesem Thema.
Der Dachverband der Kinderhilfeeinrichtungen sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaften warnten bereits vergangene Woche eindringlich vor den negativen Folgen des Regierungsvorhabens. Am Donnerstag meldeten sich auch der Bundesverband der Kinderschutzzentren, der Berufsverband der Sozialarbeiter und die Volkshilfe mit einem Appell an die Regierung, ihre Pläne zurückzunehmen, zu Wort.
"Wir sehen in der Verschiebung der Kinder- und Jugendhilfe in die Länder eine Gefährdung des Kinderschutzes", sagte Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband der Kinderschutzzentren, in einer Aussendung. Die Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern sollte in diesem Bereich zu mehr Verantwortung und einen Ausbau der Kompetenzen im Bund führen. Das aktuelle Gesetz würde die Schwierigkeiten, die bereits aktuell durch die Teilung in Bundes- und Länderkompetenz auftreten, noch verschärfen. "Eine Kindeswohlgefährdung ist ein sensibles Thema. Deshalb braucht es dafür einheitliche Standards", so Wolf.
"Wahnsinn der Verländerung"
"Der Wahnsinn der Verländerung darf nicht bei den Kindern weitergehen", warnte auch Volkshilfe Direktor Fenninger. "Unterschiedliche Standards im Kinderschutz führt nicht nur zu einer Ungleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen in Österreich. Das Problem liegt vor allem darin, dass eine solche Regelung keinen Schutz von Mindeststandards durch Grundsatzgesetzgebung des Bundes bietet. Das Ergebnis werden Kürzungen des Budgets für die Kinder- und Jugendhilfe durch die Länder sein."
Die Berufsgruppe der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen befürchtet, dass die Qualitätsstandards für diese sensiblen Maßnahmen an jungen Menschen und ihren Familien absinken. "Durch die Aufhebung der Bundeskompetenz drohen fachliche Verschlechterungen bei der einheitlichen Vorgangsweise in der Gefährdungsabklärung, Einschränkung des Vier-Augen-Prinzips und fehlende länderübergreifende Zusammenarbeit in lebensbedrohenden Krisenfällen", kritisierte der Berufsverband der Sozialarbeiter.
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