Westenthaler-Prozess: Zeugen distanzieren sich

Peter Westenthaler muss sich wegen schweren Betrugs und Untreue verantworten.
Bundesliga-Vorstandsmitglieder wollen Umwidmung der Fördermilliarde unwissentlich unterschrieben haben.

Ein Aktenvermerk, wonach Fördergelder des Bundes für den Fußballnachwuchs zweckwidrig verwendet worden sein sollen, ist am Dienstag im Mittelpunkt des Verfahrens gegen den früheren BZÖ-Chef und Fußball-Manager Peter Westenthaler gestanden. Als Zeugen wurden zwei frühere Bundesliga-Vorstandsmitglieder befragt, die den Akt unterschrieben hatten, ohne laut eigener Aussage dessen Inhalt zu kennen.

Sowohl Georg Pangl, im Jahr 2004 Vorstandsvorsitzender der Bundesliga, als auch sein Stellvertreter Thomas Rueff-Zlabinger, beteuerten im Beweisverfahrens vor dem Schöffensenat, den Aktenvermerk im guten Glauben unterschrieben zu haben. Es sei einer dieser Arbeitstage gewesen, wo man unzählige Ordnermappen vorgelegt bekommen habe, so Pangl, darunter habe sich auch der Aktenvermerk befunden. "Den hat man mir vorgelegt, ich habe den unterschrieben, so wie unzählige andere Dokumente. Ich habe den im guten Glauben unterschrieben", meinte der Zeuge, der zu dieser Zeit erst kurz in seiner Funktion tätig war.

Vertrauen in Buchhaltung

Pangl schloss auf die Frage des Richters auch nicht aus, dass der Aktenvermerk auf den 1. September 2004 rückdatiert worden sein könnte. "Ich habe vollstes Vertrauen in die Buchhaltung gehabt", meinte er auch dazu. Als Verfasser des Vermerks nannte Pangl Bundesliga-Finanzvorstand Reinhard Herovits. Auf die Frage des Richters, warum dieser den Vermerk eigentlich nicht selbst unterschrieben habe, meinte Pangl: "Die Frage habe ich mir damals auch gestellt."

"Ich war ausschließlich für den Spieletrieb zuständig", distanzierte sich auch Rueff-Zlabinger vom von ihm mitunterzeichneten Aktenvermerk. Und auch mit Westenthaler habe es darum "wenig Überschneidungspunkte" gegeben, "außer, wenn es die Zuschauer-Statistiken betrifft". Auch Rueff-Zlabinger beteuerte, eines von vielen Dokumenten in einem vorgelegten Unterschriftenordner unterzeichnet zu haben. "Lesen Sie grundsätzlich Dinge, die Sie unterschreiben, durch", wollte nicht nur die Verteidigung vom ehemaligen Vorstandsmitglied wissen.

Herovits selbst bestritt, den Aktenvermerk zur zweckwidrigen Verwendung der Fördergelder verfasst zu haben. Dass dieser auf seinem damaligen PC erstellt wurde, könne daran liegen, dass zur besagten Zeit ein Bürowechsel stattgefunden habe und die Geräte von mehrere Personen verwendet worden seien. Herovits konnte sich auch nicht erklären, warum die Fördermillion zur Deckung der Schulden umgewidmet worden sei. Ebensowenig, warum ausgerechnet Pangl und Rueff-Zlabinger, die gar nicht für die Finanzen zuständig waren, diesen verfasst haben sollten.

Alle drei Zeugen aus dem ehemaligen Vorstand bezeichneten die finanzielle Situation der Bundesliga zur damaligen Zeit als nicht rosig. Man habe jeden Euro umdrehen müssen, meinte etwa Pangl. Es sei selbst schwierig gewesen, Gehälter auszuzahlen. Dass man aber die Fördermillion zur Tilgung des Vergleichs missbraucht haben könnte, schlossen alle drei Befragten aus.

Die Verhandlung wird am Nachmittag fortgesetzt. Als weiterer Zeuge geladen ist etwa der damalige Sportstaatssekretär Karl Schweitzer (BZÖ).

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