Werden Laien-Richter zum Prozessrisiko?

Der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht
Rüge der Richterin für KHG-Anwalt wegen verbotener Kontakte zu Schöffen bringt diese wieder ins Gerede.

Aktueller Hinweis: Der heutige Verhandlungstag im BUWOG-Prozess fällt aus, laut Landesgericht ist ein Beisitzer erkrankt. Es wird heute daher auch keinen Liveticker geben. Nächster Termin ist der 17. Jänner.

Streikte sein Auto? Hat er einfach die S-Bahn verpasst?

Man weiß es nicht, es kann so vieles schief gehen am Morgen eines Arbeitstages. Für Richterin Marion Hohenecker war es kurz vor Weihnachten einerlei, warum sich der Ersatz-Schöffe um eine Stunde verspätete. Sie schloss ihn vorsorglich aus dem BUWOG-Verfahren aus – und nicht nur ihn. Vier weitere Laien-Richter wurden krankheitsbedingt von der Schöffenbank verbannt.

Mit Grund: Nur wenn jene beiden Schöffen, die am Ende des Prozesses gemeinsam mit den Berufsrichtern ein Urteil finden, tatsächlich bei der gesamten Verhandlung dabei waren, besteht kein Risiko, dass der Prozess wiederholt werden muss. – Nicht auszudenken, müsste ein Mammut-Verfahren wie die BUWOG wegen eines minimalen Verfahrensfehlers wiederholt werden!

Rüge für den Anwalt

Am neunten Verhandlungstag des wichtigsten Korruptionsprozesses der jüngeren Zeitgeschichte standen die Laien-Richter erneut im Fokus. Manfred Ainedter, Anwalt des Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser, soll die abgeschirmten Schöffen (sie reden mit niemandem, dürfen auch nicht fotografiert werden) abseits der Verhandlung angesprochen haben.

"Herr Doktor, Sie wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass das nicht geht!", schimpfte Richterin Marion Hohenecker. Ainedter selbst bezeichnete das Gespräch als "Smalltalk".

War es das? Oder doch der Versuch, subtil Einfluss auf die Laien-Richter zu nehmen? Im Gerichtssaal spielten am Mittwoch andere Fragen eine Rolle. Strafrechtsexperten stellen sich angesichts des BUWOG-Verfahrens dennoch die Frage, ob die Laiengerichtsbarkeit in der aktuellen Form zeitgemäß ist.

Im Falle der BUWOG bedeutet sie: Zwölf Staatsbürger (zwei entscheiden, zehn hören in Reserve zu) müssen zumindest ein Jahr lang allwöchentlich vor Gericht, um über die Schuld von Menschen zu befinden, denen komplexe Finanz-Malversationen vorgeworfen werden.

"Das BUWOG-Verfahren zeigt die Schwierigkeiten der Laiengerichtsbarkeit deutlich auf", sagt der renommierte Strafrechtsexperte Helmut Fuchs zum KURIER. "Wer nicht arbeitslos oder Pensionist ist, wird es in der Praxis schwer haben, ein Jahr lang drei bis vier Tage in der Woche am Arbeitsplatz fernzubleiben."

Werden Laien-Richter zum Prozessrisiko?
Grafik,APA BUWOG-PROZESS Gerichtsaal

Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, warnt davor, die BUWOG als typisches Beispiel für einen Schöffen-Prozess heranzuziehen. "Dieses Verfahren ist in jeder Hinsicht außergewöhnlich und fordernd – für die Laien- und auch für die Berufsrichter."

Wer schreibt das Urteil?

Was freilich nicht bedeutet, bei der Laiengerichtsbarkeit sei alles bestens.

Seit Jahren schon bemängeln Experten, dass Geschworenen-Prozesse einen veritablen Mangel aufweisen: Geschworene sind kraft ihrer Funktion juristische Laien, entscheiden bei der Frage der Schuld – im Unterschied zu Schöffen – aber ohne Mitsprache der Berufsrichter. Die Konsequenz: Sie fällen kein Urteil, sondern einen "Wahrspruch". Und der muss schriftlich nicht begründet werden. Wie sollte er auch – wir sprechen ja von Bürgern ohne juristische Ausbildung. Strafrechtsexperte Fuchs plädiert dafür, die Geschworenengerichtsbarkeit durch ein "Großes Schöffengericht" zu ersetzen, in dem Berufs- und Laienrichter gemeinsam ein Urteil fällen. Am Sinn der Bürger-Beteiligung rütteln aber weder er noch Pilnacek. "Wenn Laien an der Rechtssprechung teilhaben", sagt Sektionschef Pilnacek, "dann muss diese möglichst plastisch und transparent passieren. Und das ist jedenfalls ein Vorteil – und zwar für alle Beteiligten".

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