Diesmal ist die Agentur „Frischer Wind“ nicht mehr zum Zug gekommen, auf das damalige Design dürfte dennoch zugegriffen worden sein. Und zwar in einer bearbeiteten Form. Statt Blau-Gelb-Rot wurde nur noch Rot verwendet. Das ist für die Klage der entscheidende Punkt. „Die Einräumung eines Bearbeitungsrechtes wurde nicht vereinbart“, heißt es in der Klage. Alle diesbezüglichen Rechte würden noch immer bei Thomas Wagner liegen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Privatgutachten von Georg Jeitler, das für diesen Fall in Auftrag gegeben worden ist.
Thomas Wagner hatte die Landespartei jedenfalls darauf aufmerksam gemacht und eine Abschlagszahlung gefordert. Diese sei „verhöhnend abgelehnt“ worden, wie er gegenüber dem KURIER erklärt. Deswegen wandte er sich an die Wiener Anwaltskanzlei Geistwert, die dann die Klage in St. Pölten eingebracht hat.
In der Klage wird folgendes Urteil beantragt: Die Landespartei solle es sofort unterlassen, „ohne vorherige Genehmigung der Klägerin selbst oder durch Dritte“ das Corporate Design zu bearbeiten. Innerhalb von 14 Tagen sollten alle Verbreitungen beseitigt werden. Was den Wahlkampf natürlich enorm beeinflussen würde. Und dann geht es natürlich auch um die Entschädigung, die von der Agentur für die Verwendung des bearbeiteten Designs verrechnet wird. Das kann für die SPÖ sehr teuer werden, weil diese Sujets bei der Wahl bis auf Bezirksebene im Einsatz sind.
Noch ist nicht klar, wann sich das Landesgericht in St. Pölten mit dieser Klage beschäftigen wird. Dass sich ein Urteilsspruch noch vor der Landtagswahl am 29. Jänner 2023 ausgeht, ist allerdings eher nicht zu erwarten.
In der SPÖ-Zentrale in St. Pölten jedenfalls wollte man zur Klage vorerst keine Stellungnahme abgeben. Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren.“
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