Werbeagentur bekämpft Wahlkampfkampagne der SPÖ vor Gericht

Dass der Landtagswahlkampf in Niederösterreich von Anzeigen und Klagen begleitet wird, überrascht wenig. Zu aufgeheizt ist bereits jetzt die Stimmung. Womit die SPÖ Niederösterreich nicht gerechnet hat: dass sie von einer Werbeagentur eine Unterlassungsklage auf den Tisch geknallt bekommt. Im Visier sind die Sujets für die aktuelle Wahlkampfkampagne.
Geklagt wird die SPÖ von der Agentur FW Frischer Wind aus Wilhelmsburg bei St. Pölten, die Landesparteichef Franz Schnabl und sein Geschäftsführer Wolfgang Kocevar 2018 für ein neues Erscheinungsbild geholt hatten. Deren Geschäftsführer Thomas Wagner zimmerte ein Marketingpaket, das damals mit einem neuen Corporate Design (CD) für Aufsehen sorgte. Erstens mussten sich Kandidatinnen und Kandidaten in teilweise skurrilen Posen abbilden lassen. Zweitens wurde statt der Farbe Rot ein blau-gelb-roter Streifen gewählt.

Diesmal ist die Agentur „Frischer Wind“ nicht mehr zum Zug gekommen, auf das damalige Design dürfte dennoch zugegriffen worden sein. Und zwar in einer bearbeiteten Form. Statt Blau-Gelb-Rot wurde nur noch Rot verwendet. Das ist für die Klage der entscheidende Punkt. „Die Einräumung eines Bearbeitungsrechtes wurde nicht vereinbart“, heißt es in der Klage. Alle diesbezüglichen Rechte würden noch immer bei Thomas Wagner liegen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Privatgutachten von Georg Jeitler, das für diesen Fall in Auftrag gegeben worden ist.
Thomas Wagner hatte die Landespartei jedenfalls darauf aufmerksam gemacht und eine Abschlagszahlung gefordert. Diese sei „verhöhnend abgelehnt“ worden, wie er gegenüber dem KURIER erklärt. Deswegen wandte er sich an die Wiener Anwaltskanzlei Geistwert, die dann die Klage in St. Pölten eingebracht hat.
In der Klage wird folgendes Urteil beantragt: Die Landespartei solle es sofort unterlassen, „ohne vorherige Genehmigung der Klägerin selbst oder durch Dritte“ das Corporate Design zu bearbeiten. Innerhalb von 14 Tagen sollten alle Verbreitungen beseitigt werden. Was den Wahlkampf natürlich enorm beeinflussen würde. Und dann geht es natürlich auch um die Entschädigung, die von der Agentur für die Verwendung des bearbeiteten Designs verrechnet wird. Das kann für die SPÖ sehr teuer werden, weil diese Sujets bei der Wahl bis auf Bezirksebene im Einsatz sind.
Noch ist nicht klar, wann sich das Landesgericht in St. Pölten mit dieser Klage beschäftigen wird. Dass sich ein Urteilsspruch noch vor der Landtagswahl am 29. Jänner 2023 ausgeht, ist allerdings eher nicht zu erwarten.
In der SPÖ-Zentrale in St. Pölten jedenfalls wollte man zur Klage vorerst keine Stellungnahme abgeben. Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren.“
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