Wer haftet für Umweltschäden? Neue Hoffnung liegt im EU-Lieferkettengesetz

Wer haftet für Umweltschäden? Neue Hoffnung liegt im EU-Lieferkettengesetz
Konzerne könnten für verursachte Schäden im Ausland auch in der EU verklagt werden.

Frankreich war eines der ersten Länder, das Gesetze für verantwortungsvolle Unternehmen und nachhaltige Lieferketten erlassen hat. Das französische Sorgfaltspflichtgesetz (Loi de Vigilance) wurde 2017 eingeführt. Es schreibt eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltverantwortung innerhalb der eigenen Mutter- und Tochtergesellschaften sowie der Lieferkette eines Unternehmens vor.

Das Gesetz sieht eine zivilrechtliche Haftung und einen Rechtsbehelfsmechanismus vor, somit können Einzelpersonen ein Unternehmen wegen Verstößen verklagen, und die verstoßenden Unternehmen müssen Abhilfemaßnahmen ergreifen. „Tatsächlich sind solche Umwelt- und Klimaklagen auch in Frankreich voller Hürden, oft weisen die Richter aus aberwitzigen Gründen die Klagen ab“, erzählt Global-2000-Expertin Anna Leitner. „Denn in Europa fehlt oft die Möglichkeit, im Rechtsweg Schäden von Konzernen, etwa Umweltverschmutzung oder Treibhausgasemissionen, einklagen zu können.“

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