Frankreich war eines der ersten Länder, das Gesetze für verantwortungsvolle Unternehmen und nachhaltige Lieferketten erlassen hat. Das französische Sorgfaltspflichtgesetz (Loi de Vigilance) wurde 2017 eingeführt. Es schreibt eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltverantwortung innerhalb der eigenen Mutter- und Tochtergesellschaften sowie der Lieferkette eines Unternehmens vor.
Das Gesetz sieht eine zivilrechtliche Haftung und einen Rechtsbehelfsmechanismus vor, somit können Einzelpersonen ein Unternehmen wegen Verstößen verklagen, und die verstoßenden Unternehmen müssen Abhilfemaßnahmen ergreifen. „Tatsächlich sind solche Umwelt- und Klimaklagen auch in Frankreich voller Hürden, oft weisen die Richter aus aberwitzigen Gründen die Klagen ab“, erzählt Global-2000-Expertin Anna Leitner. „Denn in Europa fehlt oft die Möglichkeit, im Rechtsweg Schäden von Konzernen, etwa Umweltverschmutzung oder Treibhausgasemissionen, einklagen zu können.“
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Präzedenzfälle
Längst werden alle möglichen rechtlichen Alternativen gesucht, etwa über die heimische Gewerbeordnung Öl- und Gas zu verbieten. Diese Klagen haben vor allem das Ziel, Präzedenzfälle herzustellen, also wegweisende Grundsatzurteile zu bekommen.
Deswegen würden sich derzeit alle Augen nach Brüssel richten, erzählt Leitner. Dort wird gerade ein finaler Versuch unternommen, ein Lieferkettengesetz zu beschließen, dass neue Klagsmöglichkeiten beinhalten dürfte.
„Da wird etwa eine zivilrechtliche Haftung inkludiert sein. Damit wären auch Klagen vor Gerichten in der EU möglich, auch wenn anderswo Unrecht geschieht.“
Lobbying
Noch werde massiv gegen das Lieferkettengesetz lobbyiert, berichtet Leitner. „Da geht es etwa um die Frage, für welche Bereiche eine zivilrechtliche Haftung gilt, inwieweit das auch für das Klima gilt und was bei Lieferketten in Sachen Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte gilt. Der Finanzmarkt versucht sich da gerade, heraus zu lobbyieren.“
Bisher gehe es bei Klimaklagen um vier Punkte: Unternehmen sollen gezwungen werden, ihre Treibhausgas-Emissionen schneller zu reduzieren, entstandene Schäden werden eingeklagt wie auch Schadenersatz für künftige Schäden. Und nicht zuletzt Kosten für Anpassungsmaßnahmen, etwa der Bau von Dammanlagen.
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