Wer ab April billigeren Strom bekommt
Gleich drei Maßnahmen treten mit Anfang April in Kraft, mit denen die Höhe alltäglicher Ausgaben reguliert werden sollen. Ein Überblick:
Sprit
Bis zuletzt spannend blieb es bei der zuletzt beschlossenen Spritpreisbremse, die mit 2. April in Kraft treten und via Senkung der Mineralölsteuer und der Margen bei Raffinerien und Tankstellen die Preise um zehn Cent senken soll. Bis zuletzt fehlten noch die für den Eingriff in den Markt nötige Verordnungen. Schlagend wird die Senkung nicht überall sofort: Die freien Tankstellen dürfen noch ihren Lagerbestand ohne Reduktion verkaufen.
Die zu den großen Mineralölkonzernen gehörigen Verkaufsstellen müssen die Regelung hingegen sofort umsetzen. Kleine Betriebe sind ausgenommen. Bei einem weiteren starken Anstieg der Ölpreise ist eine Ausweitung der Bremse auf über zehn Cent möglich, wie es im Vorfeld hieß.
Strom
Mit Anfang April startet der neue Sozialtarif: Sozial Bedürftige erhalten ein jährliches Kontingent von 2.900 kWh um nur sechs Cent netto. Insgesamt sollen rund 600.000 Personen von der Regelung profitieren. Die Kosten des Sozialtarifs von rund 60 Mio. Euro jährlich muss laut dem neuen Stromwirtschaftsgesetz (ElWG) die Strombranche tragen.
Anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind und zusätzlich eine soziale Leistung beziehen, etwa Pflegegeld, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe.
Der Sozialtarif wird automatisch gewährt, wenn die Daten bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) vorliegen. Nur bei einem Wechsel des Stromanbieters müssen Anspruchsberechtigte dies der OBS melden. Weiters erhalten den Sozialtarif nur volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhalten.
Mieten
Nach einer längeren Pause dürfen die Mieten im Altbau ab April wieder steigen – vorerst aber nur minimal. Die als Basis für die Berechnung der Miete vor allem im Altbau dienenden Richtwerte werden angepasst. Die gesamte Miete – inklusive allfälliger Lagezuschläge – darf 2026 um höchstens ein Prozent steigen. Für neu abgeschlossene Mietverträge gelten die erhöhten Beträge bereits ab April. Bei bestehenden Verträgen werden sie hingegen frühestens ab Mai wirksam.
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