Weniger Mindestsicherung wegen 450 Euro Arbeitslosengeld: Wien will Korrektur
Einmalig 450 Euro für Arbeitslose - das sieht der Plan der Regierung vor. Weil die angekündigte Einmalzahlung für Arbeitslose zum Einkommen gerechnet werden muss, werden viele Betroffene bei der Mindestsicherung durch die Finger schauen - zumindest befürchten das die Bundesländer, allen voran Wien.
Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) fordert eine Korrektur des Gesetzesvorschlags, für den am Freitag die Begutachtungsfrist endet.
Der Entwurf der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) deklariert die Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro als Geldleistung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Damit ist ein Abzug von der Mindestsicherung rechtlich zwingend, erklärte Hacker im Gespräch mit der APA. Denn im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) stehe eindeutig, dass Leistungen, die aufgrund des AlVG erbracht werden, auf Leistungen der Sozialhilfe anzurechnen sind.
Für Hacker ist das eine "ziemlich simple Materie", sagte er. "Alles das, was die Arbeitslosenversicherung zahlt, darf die Sozialhilfe nicht auszahlen", erläuterte er. Der Sozialstadtrat fordert daher eine "klare gesetzliche Grundlage" vom Bund. "Weil kein Bundesland kann im Landtag ein Gesetz vorlegen, das einem Bundesgesetz widerspricht", sagte er. Der jetzige Entwurf aus dem Ressort von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ist für ihn jedenfalls nicht zufriedenstellend.
Der SPÖ-Politiker glaubt allerdings nicht, dass die Gegenrechnung der Bonus-Zahlung beabsichtigt ist. "Ich vermute, dass das übersehen worden ist", sagte er. Wenn der Bund die Unterstützung für die Arbeitslosen tatsächlich erhöhen wolle, sei es eine "Arbeit von wenigen Stunden, das Gesetz zu reparieren", so Hacker. Darauf hoffe er, auch aus den restlichen Bundesländern erwartet er sich ähnliche Rückmeldungen wie aus der Hauptstadt selbst und ortet hier Geschlossenheit.
In den Erläuterungen zu dem Gesetzesentwurf spreche Aschbacher von einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes, die nicht in Abzug gebracht werde, wertete Hacker die Absichten grundsätzlich als gut. "Dann muss sie den Sozialminister (Rudolf Anschober/Grüne, Anm.) überzeugen, das Sozialhilfegrundsatzgesetz zu ändern", formuliert der Stadtrat seine weiteren Wünsche.
Im Sozialministerium verwies man in der Diskussion um die Anrechnung der Einmalzahlung auf die Möglichkeit, die Leistung als "Sonderbedarf" nach dem SH-GG zu bezeichnen. Damit solle keine Gegenrechnung mit Sozialhilfe oder Mindestsicherung erfolgen, hieß es.
Laut der Begutachtung stellt die Sonderbedarfsregelung für die Wiener allerdings keine taugliche Rechtsgrundlage für eine Nichtanrechnung der Einmalzahlung dar, teilte Hacker mit. "Es kann nur dann als Sonderbedarf gewertet werden, wenn es im Sozialhilfegrundsatzgesetz drinnen steht, dass es als Sonderbedarf gewertet werden kann", so Hacker - und das tue es nicht. Dort stehe nur ein "allumfassendes Verbot, Ausnahmen zu akzeptieren", kritisierte er.
Nachdem die Einmalzahlung für Arbeitslose für September angekündigt wurde, sehen sich die Bundesländer bereits vor einer zeitlichen Herausforderung in der Umsetzung, teilte Hacker mit. Er gehe aber davon aus, dass es noch zu einer Kurskorrektur kommt und der Gesetzesvorschlag überarbeitet werden wird.
"Ich gehe davon aus, dass diese Korrektur kommen wird, damit auch wirklich alle Arbeitslosen in den Genuss dieser Erhöhung kommen", sagte der Stadtrat.
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