Wen, wie, wann, wo wählen - alle Informationen zur Wahl 2019

Wen, wie, wann, wo wählen - alle Informationen zur Wahl 2019
Alles, was Sie über den vorgezogenen Urnengang am 29. September wissen müssen.

Wer wird gewählt?

183 Abgeordnete, die in den nächsten fünf Jahren im Nationalrat Gesetze erarbeiten, beschließen oder ändern und die Regierung mit Anfragen oder Untersuchungsausschüssen kontrollieren können. Die Parteien, die am Stimmzettel zur Wahl stehen, nominieren sie auf den vor der Wahl festgelegten Listen.

Wer darf wählen?

Bei der Nationalratswahl darf jeder Staatsbürger wählen, der spätestens am Wahltag 16 Jahre alt wird - das sind mehr als 6,4 Millionen. Einzige Ausnahme: Der Richter kann rechtskräftig Verurteilten das Stimmrecht entziehen, wenn sie wegen einer Vorsatztat mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe bzw. mindestens ein Jahr wegen eines gegen den Staat gerichteten Deliktes ausgefasst haben.

Wen kann ich wählen?

Acht Parteien in ganz Österreich: ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Liste Jetzt, Grüne, KPÖ, Wandel. Außerdem können Burgenländer die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) wählen, Kärntner die Allianz der Patrioten (BZÖ), Oberösterreicher die Sozialistische LinksPartei (SLP), Tiroler und Vorarlberger "Jede Stimme GILT" und die Wiener die Bierpartei (BIER).

Wie finde ich mein Wahllokal?

Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben auf der Amtlichen Wahlinformation, die Mitte September per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Entweder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde - oder (demnächst) auf der des Innenministeriums (nationalratswahl2019.at)

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall - aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche geht es nur am 29. September in "ihrem" Wahllokal am Wohnort. Mit Wahlkarte können Sie die Stimme schon vorher abgeben, per Post, aber auch bei den Bezirkswahlbehörden - oder am 29. September zu Hause im Bett, wenn Sie gehunfähig sind und eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Zeit dafür haben Sie bis 25. September (schriftlich) oder bis 27. September (bei persönlicher Übergabe). Verreisen oder leben Sie ins Ausland, sollten Sie sich bald eine Wahlkarte besorgen, damit genug Zeit für den Postweg hin und zurück ist.

Bis wann muss ich die Wahlkarte per Post zurückschicken?

Bis spätestens Samstag, 28. September, kurz vor 9 Uhr - wenn der nächste Postkasten nicht weit weg ist. Denn Samstag ab 9 Uhr leert die Post ausnahmsweise alle Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den Bezirkswahlbehörden. Porto müssen Sie nicht zahlen, das trägt der Bund. Im Ausland müssen Sie so schnell entscheiden, dass die Wahlkarte bis Sonntag - also de facto Freitag - bei der Bezirkswahlbehörde einlangt.

Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen?

Auf jeden Fall einen amtlichen Lichtbildausweis. Ohne Identitätsnachweis können Sie nur wählen, wenn die Mehrheit der Wahlbehörden-Mitglieder Sie persönlich kennt - und keiner Einspruch erhebt. Die Amtliche Wahlinformation müssen Sie nicht dabei haben - aber die Wahlkarte, wenn Sie eine angefordert haben.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der "Chef" ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder Vertreter der Parteien. Drei sind (von den Parteien gestellte) "Beisitzer". Sie dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an den Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen die Parteien noch zwei Wahlzeugen in jedes Wahllokal entsenden. Diese können laufend nach außen informieren, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.

Darf ich ein Selfie aus der Wahlzelle posten?

Das ist in Österreich nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten - ein Selfie mit Stimmzettel ist erlaubt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, wen Sie gewählt haben. Nicht jedoch auf dem Wahlkuvert, dafür droht eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft - weil damit das Wahlgeheimnis verletzt wäre. In Par. 64 NRWO steht: "Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten."

Wie kann ich meinen Wählerwillen kenntlich machen?

Mit einem Kreuz, einem Hakerl, einem Strich oder einem anderen Zeichen im Kreis unter der Partei - oder indem Sie die Kreise oder Namen aller anderen Parteien durchstreichen. Sie können die Kreise auch ignorieren - und den Namen oder die Nummer "ihrer" Partei markieren oder draufschreiben. Und wenn Sie können auch "indirekt" über Vorzugsstimmen wählen - ohne dass Sie die Partei extra ankreuzen.

Was erreiche ich mit einer Vorzugsstimme?

Sie können damit einer Person, die Sie besonders schätzen, zu einem Mandat verhelfen. Bekommt diese genug Vorzugsstimmen, zieht sie in den Nationalrat ein - auch wenn sie weit hinten auf der Liste gereiht war, weil sie damit die Bewerber vor ihr überholt.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Drei - aber für verschiedene Ebenen: Eine für einen Bewerber auf Bundesebene, eine auf Landesebene und eine im Regionalwahlkreis, in dem Sie leben. Das könnte allerdings auch immer derselbe Bewerber sein, weil es zulässig ist, dass ein Kandidat mehreren Ebenen auf der Liste steht. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss in jedem Fall der angekreuzten Partei angehören. Sonst wird nur die Stimme für die Partei gezählt, nicht aber die Vorzugsstimme.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten für den Regionalwahlkreis stehen am Stimmzettel, die kreuzen Sie einfach an. Die Kandidaten der Bundes- und Landesliste - deren Namen bzw. Nummer auf der Liste Sie eintragen müssen - stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie auch zwei Broschüren mit allen Namen.

Ich habe es nicht geschafft, meine Wahlkarte rechtzeitig von der Post abzuholen. Kann ich trotzdem wählen?

Ja, aber nur, wenn Sie sich an dem Ort aufhalten, an den Sie Ihre Wahlkarte haben schicken lassen. Die Gemeindewahlbehörden müssen nicht zugestellte Wahlkarten von der Post abholen und den Wählern am 29. September aushändigen. Wo sich Ihre Wahlkarte befindet, können Sie mit einem Anruf bei der Innenministeriums-Hotline erfahren, am Samstag (bis 16 Uhr) unter der Telefonnummer 0800/20 22 20, am Sonntag unter +43/01/53126-2470.

Darf man bei der Auszählung zuschauen?

Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Nationalratswahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabeisein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), Hilfsorgane, Vertrauenspersonen und Wahlzeugen der Parteien - sowie allfällige Wahlbeobachter von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Um 17 Uhr, wenn die letzten Wahllokale geschlossen haben. Viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum schließen zwar schon früher, aber auch deren Ergebnisse dürfen erst nach Wahlschluss veröffentlicht werden. Darauf hat der Verfassungsgerichtshof ebenfalls gepocht: Selbst die Weitergabe an Medien und Meinungsforschungsinstitute vor Wahlschluss ist den Wahlbehörden jetzt streng verboten.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Wahlabend verkündet der Innenminister - meist rund um 19.30 Uhr - ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahl und die sonstigen Wahlkarten. Die Briefwahl wird am Montag nach der Wahl ausgezählt, damit ist der größte Teil der Stimmen ausgewertet. Steht es ganz knapp, muss man bis Donnerstag warten: Dann wird noch ein letzter Teil der Stimmen ausgezählt, nämlich die, die mit Wahlkarten bzw. Briefwahl am 29. September in "fremden" Wahlkreisen abgegeben wurden.

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