Was die Unis für 11 Milliarden Euro leisten (müssen)

Uniko-Chefin Blimlinger, Minister Faßmann
17 Prozent mehr Budget für die 21 Unis von 2019 bis 2021 - dafür müssen sich Qualität, Studiendauer und Abschlüsse verbessern.

Elf Milliarden Euro – für drei Jahre: Soviel zahlen die Steuerzahler für Österreichs Universitäten. Die Summe steht schon länger fest, jetzt ist auch die „Leistungsvereinbarung“ zwischen der Regierung und den 21 Universitäten ausverhandelt.

Den Löwenanteil bekommt natürlich die größte Uni mit den meisten Studierenden: Die Uni Wien hat im Zeitraum 2019 bis 2021 ein Budget von 1.414.434.710 Euro – mehr als 1,4 Milliarden und um 17 Prozent mehr als in der dreijährigen Finanzierungsperiode davor. Damit fällt das Plus diesmal doppelt so hoch aus als drei Jahre zuvor. 2016 bis 2018 gab es nämlich nur 6,8% mehr.

Knapp dahinter ist die Medizinische Universität Wien mit einem Dreijahres-Budget von 1.280.723.440: Damit werden nicht nur die (teuren) Studienplätze finanziert, sondern sehr viel Forschung im Wiener AKH, in den angeschlossenen Instituten und in den zahlreichen Lehrkrankenhäusern.

Was die Unis für 11 Milliarden Euro leisten (müssen)

Der „Geldsegen“, wie das Finanzierungs-Plus vom Ministerium bezeichnet wird, ist an Bedingungen geknüpft, die in 21 „ Leistungsvereinbarungen“ mit jeder Uni ausverhandelt wurden.

„Durch gezielte Investitionen sollen die Studien-, Lehr-und Forschungsbedingungen nachhaltig verbessert werden“, heißt es dazu aus dem Ministerium.

Konkret geht es etwa um ein besseres Betreuungsverhältnis Lehrende zu Studierende. Das ist derzeit am "schlechtesten" an der Wirtschafstuni-Wien mit 1:83,3. Am besten ist das Betreuungsverhältnis an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, hier kommt ein Lehrender auf nur 9,5 Studenten.

Was die Unis für 11 Milliarden Euro leisten (müssen)

Die Leistungsvereinbarungen bauen nun auf diesem System der Unifinanzierung auf und legen fest, wie viele Studienplätze eine Universität mindestens für manche Studien anbieten soll. Hier kommen die bestehenden Zugangsregelungen ins Spiel, die für einige Studienfächer ja schon lange bestehen.

Das gilt vor allem für die deutschen Numerus-Clausus-Fächer Human- und Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin. Wobei nur in der Human- und Zahnmedizin die sogenannte „Quotenregelung“ greift. Sie sieht vor, dass 75 Prozent der Studienplätze Studierenden mit österreichischem Maturazeugnis vorbehalten sind, 20 Prozent an EU-Bürger/innen und 5 Prozent an Studierende aus Drittstaaten gehen sollen.

In bestimmten Studienrichtungen haben Universitäten bereits die Möglichkeit, Zugangsregeln zu erlassen, wenn sie stark nachgefragt sind und es aus Kapazitätsgründen zu unbefriedigenden Studienbedingungen kommt. Bisher handelte es sich dabei um Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung allgemein bzw. Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie sowie Publizistik.

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Mehr Geld für Universitäten

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