Wann wird's Zeit für den Booster? Das gilt ab 1. Februar im Grünen Pass

Genesung nach zwei Stichen: Kürzer gültig im Grünen Pass.
Der Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung wird verkürzt, so auch die Gültigkeit vom 2. Stich. Mehr als 500.000 Personen sind betroffen.

Zwei wichtige Änderungen gibt es ab 1. Februar im Grünen Pass, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Mittwoch nach dem Ministerrat erklärte: 

Erstens wird der gesetzliche Mindestabstand von der 2. auf die 3. Impfung verkürzt: Der Booster soll frühestens 90 Tage - also drei Monate - nach dem Zweitstich abgeholt werden. Vorher lag der Abstand bei 120 Tagen, also vier Monaten. 

Es gibt mehr als 10.000 Personen in Österreich, die ihren Booster schon vor Ablauf der 120 abgeholt haben. Sie standen zuletzt vor dem Problem, dass der Booster nicht in ihrem Grünen Pass vermerkt war. Statt 3/3 (für drei Impfungen) stand da nur 2/2. Das soll nun behoben werden. 

Die zweite Änderung betrifft die Gültigkeitsdauer: Bei Erwachsenen gilt die erste Impfserie (1. und 2. Stich bzw. Genesung und Impfung) nur noch 180 Tage, also sechs Monate. 

Bei unter 18-Jährigen gilt die erste Impfserie 210 Tage, also sieben Monate. 

Diese Änderung betrifft laut Gesundheitsministerium rund 500.000 Personen - sie sollten rasch einen Termin für den Booster vereinbaren, weil sonst ihr Impfzertifikat verfällt. Und dieses ist weiterhin Zugangsvoraussetzung für Handel und Gastronomie. 

Keine Änderungen gibt es für Geboosterte: Deren Impfzertifikat (drei Impfungen bzw. Genesung und zwei Impfungen) ist weiterhin 270 Tage, also neun Monate, gültig. 

Mehr Infos unter: gruenerpass.gv.at

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