Wahlkarten sollen schneller ausgezählt werden
Bei Wahlen wird es künftig schneller aussagekräftige Ergebnisse geben. Dieses Ziel verfolgt eine Wahlrechtsnovelle, die von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebracht wurde. Demnach wird ein großer Teil der Wahlkarten in Zukunft bereits am Wahlsonntag ausgezählt. Ebenfalls neu ist, dass indirekt ein Vorwahltag eingeführt wird. Man wird nämlich in jeder Gemeinde bei der Abholung der Wahlkarte diese auch gleich ausfüllen und abgeben können.
Wirksam werden sollen die Maßnahmen mit 2024, womit sie bei der nächsten Nationalratswahl schon angewendet werden könnten, sollte es nicht zu einem vorgezogenen Urnengang kommen. Erste Wahl nach dem neuen Format wäre die EU-Wahl im übernächsten Jahr. Formal handelt es sich um einen Initiativantrag der Klubs von ÖVP und Grünen, womit es in den nächsten Wochen zu einer so genannten Ausschuss-Begutachtung kommt. Der Beschluss ist für Anfang kommenden Jahres angepeilt.
Wahlkarten
Die sogenannten Urnengänge hatten ihren Namen zuletzt schon kaum noch verdient, denn immer mehr Österreicher entschieden sich für die Briefwahl. Das derzeit gültige Regelwerk hatte jedoch den Nachteil, dass der überwiegende Teil der Wahlkarten nicht mehr am Wahlsonntag ausgezählt werden konnte (mit Ausnahme einzelner Landtagswahlen), wodurch das Ergebnis am Wahltag immer mit Unsicherheiten behaftet war und man auf die Briefwahl-Prognosen der Hochrechner angewiesen war. Der allergrößte Teil der Briefwahlstimmen - nämlich die vor der Wahl per Postweg oder bei den Bezirkswahlbehörde abgegebenen - wird etwa bei Nationalratswahlen am Montag von den Bezirkswahlbehörden ausgezählt. Am Donnerstag werten dann noch die Landeswahlbehörden die am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal abgegebenen Briefwahlstimmen (ausgefüllte, unterschriebene Wahlkarten) und die in "fremden" Wahlkreisen abgegebenen (nicht vorher ausgefüllten) Wahlkarten aus.
Nunmehr kommt es zu einer entscheidenden Änderung. Alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl 17 Uhr eintreffen, werden künftig noch am Wahltag mit den übrigen Stimmen gemeinsam im Sprengel ausgezählt. Nur jene, die später ankommen, werden erst am Montag ausgewertet.
Zweiter Wahltag
Erleichtert wird die Briefwahl auch, unter anderem indem indirekt ein zweiter Wahltag eingeführt wird. Wenn man seine Wahlkarte abholt, kann man künftig ab drei Wochen vor dem Urnengang auch gleich vor Ort in einer Wahlzelle abstimmen. Diese Option gab es bisher nur in Statutarstädten, nunmehr in jeder Gemeinde.
Auch gegen die vielen ungültigen Stimmen bei der Briefwahl wird etwas unternommen. Der Begleittext der ohnehin in diversen Punkten umgestalteten Karte soll "in einfacher Sprache" verfasst werden. Auch das Unterschriftfeld wird deutlicher gekennzeichnet. Eine von mehreren Maßnahmen für Behinderte ist eine gesetzliche Verankerung einer Wahlkarten-Schablone, mit der blinden oder stark sehbehinderten Personen die selbstständigen Vornahme der Stimmabgabe mittels Briefwahl ermöglicht wird.
Neu ist mit der Novelle auch, dass die traditionellen Aushänge, wie viele Personen in einer bestimmten Wohnung wahlberechtigt sind, bald der Vergangenheit angehören. Ausgeschildert werden muss noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfindet. Zudem kann man online via elektronischer Signatur nachforschen, ob man im Wählerverzeichnis geführt wird.
Höhere Vergütungen für Wahlbeisitzer
Strafen gibt es, wenn aus der Wahlkommission vorzeitig Ergebnisse weitergegeben werden. Bis zu 218 Euro sind zu berappen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen zu verbüßen. Erhöht auf bis zu 100 Euro (bei mehr als sechs Stunden Tätigkeit) werden die Vergütungen für Wahlbeisitzer. Ab 2025 werden die Entschädigungen nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert.
Mit diesem Teil der Reform werde die Wertschätzung gegenüber jenen Personen ausgedrückt, die sich viele Stunden am Wahlsonntag Zeit nehmen, im Sinne der Demokratie zu arbeiten, meint dazu VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Seine Grüne Kollegin Agnes Sirkka Prammer freute sich besonders, dass auf Anregung Betroffener und in enger Abstimmung mit ihnen umfangreiche Verbesserungen für Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen umgesetzt würden.
Auch bei den Volksbegehren soll eine Änderung kommen: Hier soll der "zuletzt praktisch nicht mehr genutzte Samstag" zur persönlichen Unterstützung eines Volksbegehrens durch Eintragung an den Gemeindeämtern entfallen, um das administrative Personal der Gemeinden zu entlasten. Aufgrund der großen Akzeptanz der Möglichkeit der elektronischen Unterstützung von Volksbegehren sei der Samstag ohnehin kaum noch genutzt worden, hieß es dazu aus dem Innenministerium. "Die Anpassung der Zeiten für eine Eintragung oder eine Unterstützungserklärung zu einem Volksbegehren entspricht dem Trend der Digitalisierung und erleichtert die Arbeit für die Gemeinden," erklärte dazu Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer Stellungnahme zur APA.
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl sieht damit eine langjährige Forderung des Gemeindebundes umgesetzt. Die Streichung des Samstags als Eintragungstag bringe allen Kommunen eine große Entlastung und in weiterer Folge auch eine Einsparung an Verwaltungskosten.
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