Wahlkampfkosten: SPÖ und Grüne in OÖ für Senkung vor LT-Wahl offen

Wahlkampfkosten: SPÖ und Grüne in OÖ für Senkung vor LT-Wahl offen
ÖVP schweigt zu Maurer-Vorstoß. FPÖ verweist auf beschlossene Sechs-Millionen-Euro-Grenze.

Der Vorschlag der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer, die Wahlkampfkosten mit 94 Cent je Wahlberechtigtem zu deckeln, würde in OÖ, wo heuer ein Urnengang ansteht, eine deutliche Reduktion der erlaubten Ausgaben bedeuten. Die SPÖ signalisierte Wohlwollen, ÖVP und FPÖ äußerten sich nicht konkret.

Die ÖVP verwies auf Verhandlungen im Bund, die FPÖ auf eine 2020 fixierte Sechs-Millionen-Euro-Grenze, die allerdings nicht für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen gilt.

ÖVP und FPÖ haben vor rund einem Jahr in Oberösterreich eine Wahlkampfkostenobergrenze von sechs Mio. Euro beschlossen. Über die Einhaltung soll ein Transparenzsenat wachen. Bei Überschreitungen sind - je nach Ausmaß - Strafen vorgesehen.

Die Palette reicht von 15 Prozent des Überschreitungsbetrags bei Mehrausgaben von weniger als zehn Prozent bis zu 150 Prozent des Mehrbetrags bei Überschreitungen jenseits von 50 Prozent.

Schlupfloch

Nicht umfasst von der Regelung sind allerdings die in Oberösterreich zeitgleich mit der Landtagswahl stattfindenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, was Kritiker der Regelung als riesiges Schlupfloch sehen.

Der Maurer-Vorschlag sieht 94 Cent pro Wahlberechtigtem vor. Auf Bundesebene würde das eine Senkung um über eine Million auf sechs Mio. Euro bedeuten, für Oberösterreich käme ein Betrag von 1,04 Millionen Euro heraus. Offen ist, ob diese Grenze auch für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen gelten soll bzw. der Betrag damit verdreifacht würde.

Für die oberösterreichischen Grünen, die den Vorschlag ihrer Bundespartei wenig überraschend unterstützen, wäre es ein gangbarer Weg, den Betrag für jede einzelne der drei Wahlebenen heranzuziehen.

Rund ein Euro pro Wahlberechtigtem sei für eine Landtagswahl jedenfalls genug, so der stellvertretende Landessprecher Severin Mayr, Oberösterreich habe ohnehin "die teuersten Wahlkämpfe".

Die SPÖ hatte bereits vor dem schwarz-blauen Beschluss ein eigenes Modell vorgeschlagen, dieses jedoch nicht durchgebracht. Die Formel dafür lautet vereinfacht: Die Grenze des Bundes von 7,4 Mio. Euro wird in Proportion gesetzt zu den 17 Prozent Wahlberechtigten im Bundesland und multipliziert mit drei (wegen der drei Wahlen an einem Tag, Anm.) - ergibt 3,8 Mio. Euro.

Das würde etwa 1,15 Euro pro Wahlberechtigtem entsprechen und läge etwas über dem Grünen Vorschlag. Bei der roten Landespartei hieß es am Freitag auf APA-Anfrage, man habe sich damals am Bundesmodell orientiert, weil bei diesem alle Parteien mitgegangen seien. Man sei aber durchaus gesprächsbereit, den Betrag auch noch weiter "nach unten zu nivellieren".

ÖVP und FPÖ gaben sich zurückhaltend: Man kenne den Vorstoß der Grünen derzeit nur aus Medienberichten, hieß es bei der Volkspartei. Das Thema laufe momentan auf Bundesebene erst in Form geplanter Verhandlungen unter den Parteien an, daher könne man sich inhaltlich noch nicht dazu äußern, wollte man der Bundespartei offenbar nicht vorgreifen.

Bei der FPÖ verwies man auf das oberösterreichische Sechs-Millionen-Modell. "Die FPÖ bekennt sich dazu, dass es eine ausreichende und ordentliche Parteienfinanzierung gibt. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung jeder einzelnen Partei, wie viel Geld für den Wahlkampf ausgegeben wird", so Landesgeschäftsführer Hubert Schreiner. Die FPÖ werde die derzeitige Grenze ohnehin nicht erreichen.

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